Post by Tom SchneiderPost by Hans-Peter DiettrichBeim EULA kommt es auf die Willenserklärung an, die der Käufer mit dem Klick auf einen
Button abzugeben bereit ist. Umstritten könnte allenfalls sein, ob ein
Udpate via Internet
(d.h. ohne Original-Datenträger, s.o.) die Anerkennung des
Lizenzvertrags für eine
Weiterbenutzung voraussetzt. [IMO ja]
Ich meine Nein. Ich erinnere mich nicht mehr, ob es der EuGH im Falle
der Volumenlizenzen (die also wirklich lizensiert und nicht gekauft
Der Hersteller kann auch nicht über Updates eine Änderung der Rechte und
Nutzungsbedingungen durchsetzen.
Unterscheiden wir mal zwei Fälle:
1. Erwerb der Software per Lizenzvertrag. Da schließe ich mich Deiner
Meinung an.
2. Nutzung von Software kraft §69d UrhG, d.h. ohne Anerkenntnis der
EULA. Dann entspricht die upgedatete Software nicht mehr der auf dem
Original-Datenträger, darf IMO also nicht mehr so genutzt werden.
Post by Tom SchneiderPost by Hans-Peter DiettrichDer ganze Zirkus mit Registrierung/Aktivierung war doch nur notwendig, weil sich viele
Benutzer nicht an die Nutzungsbestimmungen gehalten haben, und dann auch noch Raubkopien
im großen Stil in Umlauf gebracht wurden. Wenn Windows bei der Aktivierung tatsächlich
"Raubkopie" (sinngemäß) meldet, könntest Du tatsächlich einem
Raubkopierer aufgesessen
sein.
Nicht unbedingt.
Da fehlt mir jetzt der genaue Bezug.
Post by Tom SchneiderDu darfst Die HW unter dem Betriebssystem wechseln, so
oft Du willst und bei Windows ist öfter auch mal eine Neuinstallation
fällig, die eine erneute Aktivierung erfordert.
Juristisch spricht nichts gegen neue Hardware, technisch ist das nicht
unbedingt so. Es kommt stark darauf an, ob die neue Hardware von alter
Software tatsächlich noch unterstützt wird, und welche Zusagen der
Hersteller (soft und hard) dazu vorliegen. Wenn beide z.B. keine Treiber
für die neue Hardware anbieten, wird es eng mit juristischen Argumenten.
Wenn der Hersteller meint, daß die Unterstützung neuer Hardware durch
die Software nicht mehr gewährleistet werden kann (siehe
Kompatibilitätsliste), dann bewegt sich der Benutzer IMO außerhalb der
Spezifikationen der Software; ob die dann tatsächlich abstürzt, oder
vorsorglich verhindert, daß so etwas passiert, dürfte dann IMO im
Ermessen des Herstellers liegen.
Z.B. ist es kein Mangel an der Software, wenn sich eine alte
Installations-CD auf einem neuen Rechner (mit UEFI) nicht mal mehr
booten läßt.
Post by Tom SchneiderPost by Hans-Peter DiettrichMit der Aktivierung erhält der Rechtsinhaber immerhin eine
Rückmeldung, und kann
z.B. eine mehrfache Installation unterbinden (nicht freigeben). Solange dies nur zur
Wahrung der Rechte des Urhebers dient, ist das rechtlich völlig in Ordnung.
Findest Du? MS will behauptet doch bekanntermaßen, die Bindung der
Sowftware an die Hardware.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Ein Preisvorteil beim Erwerb von
OEM-Software, zusammen mit einem Rechner, rechtfertigt durchaus
Einschränkungen in der Benutzung dieser Software. Dabei ist nicht einmal
gewährleistet, daß sich die Setup-Dateien überhaupt auf eine andere
Hardware transferieren lassen. Wer damit Probleme hat, kann ja die
Original-Software erwerben.
DoDi