Discussion:
Verwendung von Presseprodukten: Urheberrecht vs. Kunstfreiheit
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t***@gmail.com
2017-06-12 13:22:41 UTC
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Eine Freundin ist nebenberuflich künstlerisch tätig, mit Schwerpunkt Computerkunst.
Für ein neues Projekt möchte sie zahlreiche Presseerzeugnisse als Komponenten übernehmen. (Z.B. Titelseiten aus Zeitungen verzerrt und farblich geändert.) Das ist für die Aussage, bei der es auch um satirische Gesellschaftskritik geht, unerlässlich.
Darf sie das? Gilt hier auch das Urheberrecht? Ist das gar "Entstellung"? Oder geht die Kunstfreiheit vor? Immerhin handelt es sich ja um allgemein bekanntes, das auch nur auschnittweise übernommen wird. Und was ist mit dem entstandenen Kunstwerk? Hier gilt ja ein neues Urheberrecht. (Die Verlage fragen würde wohl keinen Sinn machen, da sie im Kunstwerk nicht besonders gut wegkommen...)
Ulrich Maier
2017-06-12 15:15:56 UTC
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Post by t***@gmail.com
Eine Freundin ist nebenberuflich künstlerisch tätig, mit Schwerpunkt Computerkunst.
Für ein neues Projekt möchte sie zahlreiche Presseerzeugnisse als Komponenten übernehmen. (Z.B. Titelseiten aus Zeitungen verzerrt und farblich geändert.) Das ist für die Aussage, bei der es auch um satirische Gesellschaftskritik geht, unerlässlich.
Darf sie das? Gilt hier auch das Urheberrecht? Ist das gar "Entstellung"? Oder geht die Kunstfreiheit vor? Immerhin handelt es sich ja um allgemein bekanntes, das auch nur auschnittweise übernommen wird. Und was ist mit dem entstandenen Kunstwerk? Hier gilt ja ein neues Urheberrecht. (Die Verlage fragen würde wohl keinen Sinn machen, da sie im Kunstwerk nicht besonders gut wegkommen...)
Die Grenze ist § 24 UrhG (freie Benutzung), die Bewertung schwierig.
Eine belastbare Bewertung wird Deine Freundin möglicherweise erst vor
Gericht erhalten. Google liefert übrigens zahlreiche Texte (suche mal
mit "urheberrecht montage satire").

Ulrich

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