Wolfgang Krietsch
2011-07-14 08:39:32 UTC
Hi!
Gegeben sei folgende Fall: es existiert ein Eintrag für eine
Wort-Bild-Marke in Form eines quadratischen Logos mit einem
darunterstehenden Text. Im Markenregister ist das Logo in hellgrau, der
Text darunter in auffälliger Schrift in schwarz abgebildet.
Tatsächlich verwendet wird die Marke so aber nicht: das quadratische Logo
wird in orange verwendet, der Schriftzug steht in einer anderen Schriftart
als in der Markeneintragung dabei seitlich und ragt in das Logo hinein.
Nun möchte jemand eine reine Bildmarke anmelden, die nur aus einem
quadratischen Logo besteht, ebenfalls orange. Man *könnte* behaupteten, die
beiden Logos seien sich ähnlich, wenngleich alle Personen, die bisher dazu
befragt wurden, da keine Verwechselungsgefahr erkennen.
(Zusätzlich soll noch eine reine Wortmarke angemeldet werden, aber da gibt
es keinerlei Ähnlichkeit zum Schriftzug aus der erstgenannten Marke -
dürfte hier also belanglos sein)
Präkererweise sollen die beiden Marken für recht ähnliche Geschäftsfelder
verwendet werden.
Meine Kernfrage nun: wenn die Marke eingetragen ist als Wort-Bild-Marke in
grau, hat das dann für jemanden, der ein entfernt ähnliche reine Bildmarke
in orange verwenden will, überhaupt eine Bedeutung?
Andersrum gefragt: da Logo/Schriftzug so, wie sie tatsächlich auf Website
etc. verwendet wurden, dem Markeneintrag nicht entsprechen und somit nicht
geschützt sind, hat man doch eigentlich sowieso wenig zu befürchten, wenn
die Marke, die man selbst eintragen will, diesem "ungeschützten" Logo
ähnelt.
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt und jemand kann
dazu was sagen.
Ach ja: bei der bestehenden Marke geht es nicht um sowas extrem bekanntes
wie Coca-Cola oder Jack Wolfskin; dass da z. T. andere Maßstäbe gelten ist
mir bewusst.
Bye
woffi
Gegeben sei folgende Fall: es existiert ein Eintrag für eine
Wort-Bild-Marke in Form eines quadratischen Logos mit einem
darunterstehenden Text. Im Markenregister ist das Logo in hellgrau, der
Text darunter in auffälliger Schrift in schwarz abgebildet.
Tatsächlich verwendet wird die Marke so aber nicht: das quadratische Logo
wird in orange verwendet, der Schriftzug steht in einer anderen Schriftart
als in der Markeneintragung dabei seitlich und ragt in das Logo hinein.
Nun möchte jemand eine reine Bildmarke anmelden, die nur aus einem
quadratischen Logo besteht, ebenfalls orange. Man *könnte* behaupteten, die
beiden Logos seien sich ähnlich, wenngleich alle Personen, die bisher dazu
befragt wurden, da keine Verwechselungsgefahr erkennen.
(Zusätzlich soll noch eine reine Wortmarke angemeldet werden, aber da gibt
es keinerlei Ähnlichkeit zum Schriftzug aus der erstgenannten Marke -
dürfte hier also belanglos sein)
Präkererweise sollen die beiden Marken für recht ähnliche Geschäftsfelder
verwendet werden.
Meine Kernfrage nun: wenn die Marke eingetragen ist als Wort-Bild-Marke in
grau, hat das dann für jemanden, der ein entfernt ähnliche reine Bildmarke
in orange verwenden will, überhaupt eine Bedeutung?
Andersrum gefragt: da Logo/Schriftzug so, wie sie tatsächlich auf Website
etc. verwendet wurden, dem Markeneintrag nicht entsprechen und somit nicht
geschützt sind, hat man doch eigentlich sowieso wenig zu befürchten, wenn
die Marke, die man selbst eintragen will, diesem "ungeschützten" Logo
ähnelt.
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt und jemand kann
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mir bewusst.
Bye
woffi
--
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich bin irre.
Eine summt.
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