Stefan Schmitz
2017-11-29 21:59:37 UTC
Heute berichtet die Lokalpresse über zwei Läden, die wegen ihres Namens
"Burgermeister" abgemahnt wurden.
Einer hat deswegen ganz aufgegeben, der andere hat sich einen neuen Namen gegeben
und versucht aufwenig, alle Spuren des alten zu tilgen.
Rechteinhaber ist ein kleiner Berliner Imbiss, der nie im Leben in Konkurrenz
zu Lokalen im Westzipfel der Republik treten wird.
Hat ein örtlich derart eingeschränkter Namensinhaber wirklich das Recht,
gleichermaßen lokal tätige Branchengenossen weit entfernt dazu zu zwingen, auf
den nicht besonders orginellen Namen zu verzichten?
Oder ist das nur das Werk einer unseriösen Abmahnkanzlei, die zwar im Unrecht
ist, aber mit der Macht des finanziell Stärkeren billigen Profit macht?
"Burgermeister" abgemahnt wurden.
Einer hat deswegen ganz aufgegeben, der andere hat sich einen neuen Namen gegeben
und versucht aufwenig, alle Spuren des alten zu tilgen.
Rechteinhaber ist ein kleiner Berliner Imbiss, der nie im Leben in Konkurrenz
zu Lokalen im Westzipfel der Republik treten wird.
Hat ein örtlich derart eingeschränkter Namensinhaber wirklich das Recht,
gleichermaßen lokal tätige Branchengenossen weit entfernt dazu zu zwingen, auf
den nicht besonders orginellen Namen zu verzichten?
Oder ist das nur das Werk einer unseriösen Abmahnkanzlei, die zwar im Unrecht
ist, aber mit der Macht des finanziell Stärkeren billigen Profit macht?