Dirk Zabel
2014-10-10 16:47:14 UTC
Hi,
heute hatte ich ein merkwürdiges Erlebnis in einem Geschäft für
Bastelzubehör. Dort lagen auch einige Bücher zum Thema Basteln aus;
eines davon interessierte mich, d.h. ich wollte es mir merken um später
zu entscheiden, ob ich es kaufen möchte. Statt jetzt umständlich
bibliographische Angaben oder die ISBN zu notieren, wollte ich ein Foto
des Buchcovers machen. Daraufhin kam eine Verkäuferin und untersagte mir
das mit der Begründung, das sei urheberrechtlich unzulässig.
Meine Frage: kann das zutreffen? Mir ist klar, dass sie mir mit Hinweis
auf Hausrecht jederzeit ohne Begründung untersagen kann, in dem Laden zu
fotografieren, aber die explizite Begründung mit dem Urheberrecht kommt
mir abenteuerlich vor. Kann mir irgend ein Kundiger hier Auskunft geben?
Danke,
Dirk
heute hatte ich ein merkwürdiges Erlebnis in einem Geschäft für
Bastelzubehör. Dort lagen auch einige Bücher zum Thema Basteln aus;
eines davon interessierte mich, d.h. ich wollte es mir merken um später
zu entscheiden, ob ich es kaufen möchte. Statt jetzt umständlich
bibliographische Angaben oder die ISBN zu notieren, wollte ich ein Foto
des Buchcovers machen. Daraufhin kam eine Verkäuferin und untersagte mir
das mit der Begründung, das sei urheberrechtlich unzulässig.
Meine Frage: kann das zutreffen? Mir ist klar, dass sie mir mit Hinweis
auf Hausrecht jederzeit ohne Begründung untersagen kann, in dem Laden zu
fotografieren, aber die explizite Begründung mit dem Urheberrecht kommt
mir abenteuerlich vor. Kann mir irgend ein Kundiger hier Auskunft geben?
Danke,
Dirk