Discussion:
Bilderrechte
(zu alt für eine Antwort)
Andreas H. Zappel
2014-05-20 16:44:49 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

Folgende, natuerlich rein hypothetische, Frage tauchte auf:
Eine Firma (H) gibt eingeschraenkte Nutzungsrechte an Bildern an ein
Unternehmen (S) welches unter anderem fuer diese Firma wirbt. In dem
Vertrag steht unter anderem, dass die Bilder auch an Partner weiter
gegeben werden, die auf die Daten des Unternehmens (S) zugreifen, also
Mittler/Wiederverkaeufer sind. Nun hat sich ein Mittler (U), der nicht
gerade den besten Ruf hat, vertraglich an Unternehmen (S) gebunden mit
dem die Firma (H) gar nicht gluecklich ist. Ein direkter Kontakt von H
zu U endet in dem, heute ueblichen, Call Center. Der Wunsch von H dort
nicht mehr auf den Webseiten zu erscheinen wird geflissentlich
ignoriert, und bis der Wunsch das bei S die entsprechenden Stellen
erreicht und eventuell umgesetzt wird duerfte auch einige Zeit
vergehen - wenn die Umsetzung denn ueberhaupt moeglich ist.
Wie saehe es auch wenn die Firma (H) dem Mittler (U) die Nutzung der
Bilder, deren Urheberrecht bei H bzw. dem Inhaber von H liegt einfach
untersagt?

Atschuess

Andreas
Hans-Peter Diettrich
2014-05-20 20:28:26 UTC
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Post by Andreas H. Zappel
Hallo zusammen,
Eine Firma (H) gibt eingeschraenkte Nutzungsrechte an Bildern an ein
Unternehmen (S) welches unter anderem fuer diese Firma wirbt. In dem
Vertrag steht unter anderem, dass die Bilder auch an Partner weiter
gegeben werden, die auf die Daten des Unternehmens (S) zugreifen, also
Mittler/Wiederverkaeufer sind.
Das sieht mir ganz nach einem Freibrief aus, der allen Partnern von H
automatisch die Rechte einräumt, die H eingeräumt wurden. Kann sich U
darauf tatsächlich berufen?
Post by Andreas H. Zappel
Nun hat sich ein Mittler (U), der nicht
gerade den besten Ruf hat, vertraglich an Unternehmen (S) gebunden mit
dem die Firma (H) gar nicht gluecklich ist. Ein direkter Kontakt von H
zu U endet in dem, heute ueblichen, Call Center. Der Wunsch von H dort
nicht mehr auf den Webseiten zu erscheinen wird geflissentlich
ignoriert, und bis der Wunsch das bei S die entsprechenden Stellen
erreicht und eventuell umgesetzt wird duerfte auch einige Zeit
vergehen - wenn die Umsetzung denn ueberhaupt moeglich ist.
Wie saehe es auch wenn die Firma (H) dem Mittler (U) die Nutzung der
Bilder, deren Urheberrecht bei H bzw. dem Inhaber von H liegt einfach
untersagt?
IMO [IANAL] müßte dazu der o.g. Vertrag abgeändert werden. Das
Urheberrecht regelt zwar die Einräumung von Nutzungsrechten, läßt aber
wenig Raum für einen Rückruf von eingeräumten Rechten; Nichterfüllung
trifft sicher nicht zu, gewandelte Überzeugung auch kaum, mehr fällt mir
dazu nicht ein. Vielleicht können sich ja H und U auf eine Aufhebung
(Neugestaltung...) des Vertrags einigen?

DoDi
Hans-Peter Diettrich
2014-05-20 20:44:39 UTC
Permalink
Sorry für den Buchstabensalat :-(
Post by Andreas H. Zappel
Hallo zusammen,
Eine Firma (H) gibt eingeschraenkte Nutzungsrechte an Bildern an ein
Unternehmen (S) welches unter anderem fuer diese Firma wirbt. In dem
Vertrag steht unter anderem, dass die Bilder auch an Partner weiter
gegeben werden, die auf die Daten des Unternehmens (S) zugreifen, also
Mittler/Wiederverkaeufer sind.
Das sieht mir ganz nach einem Freibrief aus, der allen Partnern von S
automatisch die Rechte einräumt, die S eingeräumt wurden. Kann sich U
darauf tatsächlich berufen?
Post by Andreas H. Zappel
Nun hat sich ein Mittler (U), der nicht
gerade den besten Ruf hat, vertraglich an Unternehmen (S) gebunden mit
dem die Firma (H) gar nicht gluecklich ist. Ein direkter Kontakt von H
zu U endet in dem, heute ueblichen, Call Center. Der Wunsch von H dort
nicht mehr auf den Webseiten zu erscheinen wird geflissentlich
ignoriert, und bis der Wunsch das bei S die entsprechenden Stellen
erreicht und eventuell umgesetzt wird duerfte auch einige Zeit
vergehen - wenn die Umsetzung denn ueberhaupt moeglich ist.
Wie saehe es auch wenn die Firma (H) dem Mittler (U) die Nutzung der
Bilder, deren Urheberrecht bei H bzw. dem Inhaber von H liegt einfach
untersagt?
IMO [IANAL] müßte dazu der o.g. Vertrag abgeändert werden. Das
Urheberrecht regelt zwar die Einräumung von Nutzungsrechten, läßt aber
wenig Raum für einen Rückruf von eingeräumten Rechten; Nichterfüllung
trifft sicher nicht zu, gewandelte Überzeugung auch kaum, mehr fällt mir
dazu nicht ein. Vielleicht können sich ja H und S auf eine Aufhebung
(Neugestaltung...) des Vertrags einigen?

DoDi
Andreas H. Zappel
2014-05-21 06:31:59 UTC
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Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Andreas H. Zappel
Eine Firma (H) gibt eingeschraenkte Nutzungsrechte an Bildern an ein
Unternehmen (S) welches unter anderem fuer diese Firma wirbt. In dem
Vertrag steht unter anderem, dass die Bilder auch an Partner weiter
gegeben werden, die auf die Daten des Unternehmens (S) zugreifen, also
Mittler/Wiederverkaeufer sind.
Das sieht mir ganz nach einem Freibrief aus, der allen Partnern von S
automatisch die Rechte einräumt, die S eingeräumt wurden. Kann sich U
darauf tatsächlich berufen?
Das ist eben die Frage.
Ein Versuch ist es allemal wert.
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Andreas H. Zappel
Nun hat sich ein Mittler (U), der nicht
gerade den besten Ruf hat, vertraglich an Unternehmen (S) gebunden mit
dem die Firma (H) gar nicht gluecklich ist. Ein direkter Kontakt von H
zu U endet in dem, heute ueblichen, Call Center. Der Wunsch von H dort
nicht mehr auf den Webseiten zu erscheinen wird geflissentlich
ignoriert, und bis der Wunsch das bei S die entsprechenden Stellen
erreicht und eventuell umgesetzt wird duerfte auch einige Zeit
vergehen - wenn die Umsetzung denn ueberhaupt moeglich ist.
Wie saehe es auch wenn die Firma (H) dem Mittler (U) die Nutzung der
Bilder, deren Urheberrecht bei H bzw. dem Inhaber von H liegt einfach
untersagt?
IMO [IANAL] müßte dazu der o.g. Vertrag abgeändert werden. Das
Urheberrecht regelt zwar die Einräumung von Nutzungsrechten, läßt aber
wenig Raum für einen Rückruf von eingeräumten Rechten; Nichterfüllung
trifft sicher nicht zu, gewandelte Überzeugung auch kaum, mehr fällt mir
dazu nicht ein. Vielleicht können sich ja H und S auf eine Aufhebung
(Neugestaltung...) des Vertrags einigen?
Sagen wir mal so, die deutschen Mitarbeiter von S sind mit U als neuem
Mittler auch nicht gerade gluecklich, aber da S eine amerikanische
Firma ist und denen dort der Ruf von U relativ egal ist wird nicht
viel passieren.

H versucht auch direkt bei S, dass keine Darstellung mehr auf U zu
erreichen.

Atschuess

Andreas

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