Discussion:
Uneingeschränkt = Unwiderruflich?
(zu alt für eine Antwort)
Flo 'Irian' Schaetz
2007-10-26 10:13:43 UTC
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Hallo,

mal ne Verständnisfrage: Wenn ich jemanden sage "Ich räume dir hiermit
ein uneingeschränktes Nutzungsrecht über diesen (von mir verfassten)
Text hier ein.", ist das dann auch "automatisch" unwiderruflich?
Beinhaltet "uneingeschränkt" also auch "unwiderruflich"?

Nur so aus Neugier, weils in nem Forum aufkam...

Gruß,

Flo
Kallu Wiegand
2007-10-26 10:38:18 UTC
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Post by Flo 'Irian' Schaetz
mal ne Verständnisfrage: Wenn ich jemanden sage "Ich räume dir hiermit
ein uneingeschränktes Nutzungsrecht über diesen (von mir verfassten)
Text hier ein.", ist das dann auch "automatisch" unwiderruflich?
Beinhaltet "uneingeschränkt" also auch "unwiderruflich"?
IMHO ist (um solche Fragen zu erschlagen ;-) ) eine uneingeschränkte
Übertragung von Rechten in D unzulässig.
Übertragen wird nur das, was ausdrücklich im Einzelnen benannt wird, die
Urheberschaft und Rechte, die in der Zukunft möglicherweise entstehen,
kann man gar nicht übertragen.

Gruß, Kallu
--
Schönen Rest vom Tag <
Holger Pollmann
2007-10-26 11:36:41 UTC
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Post by Kallu Wiegand
Post by Flo 'Irian' Schaetz
mal ne Verständnisfrage: Wenn ich jemanden sage "Ich räume dir
hiermit ein uneingeschränktes Nutzungsrecht über diesen (von mir
verfassten) Text hier ein.", ist das dann auch "automatisch"
unwiderruflich? Beinhaltet "uneingeschränkt" also auch
"unwiderruflich"?
IMHO ist (um solche Fragen zu erschlagen ;-) ) eine
uneingeschränkte Übertragung von Rechten in D unzulässig.
Nö, eigentlich nicht.
Post by Kallu Wiegand
Übertragen wird nur das, was ausdrücklich im Einzelnen benannt
wird,
Nein, es ist durchaus möglich, alles an momentan denkbaren Rechten zu
übertragen.
Post by Kallu Wiegand
die Urheberschaft und Rechte, die in der Zukunft möglicherweise
entstehen, kann man gar nicht übertragen.
DAS ist was anderes. Das macht aber obige Übertragung nicht irgendwie
unwirksam; sie erstreckt sich eben nur nicht auf Nutzungsarten, die bei
der Einräumung noch nicht bekannt sind...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Gerrit Brodmann
2007-10-26 16:38:39 UTC
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Post by Kallu Wiegand
Post by Flo 'Irian' Schaetz
mal ne Verständnisfrage: Wenn ich jemanden sage "Ich räume dir hiermit
ein uneingeschränktes Nutzungsrecht über diesen (von mir verfassten)
Text hier ein.", ist das dann auch "automatisch" unwiderruflich?
Beinhaltet "uneingeschränkt" also auch "unwiderruflich"?
IMHO ist (um solche Fragen zu erschlagen ;-) ) eine uneingeschränkte
Übertragung von Rechten in D unzulässig.
Nein, eine uneingeschränkt Nutzung für jedermann ist möglich. Sprich
das Zeug PD zu machen...
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP macht Sexy - Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Tom Rohwer
2007-10-26 12:00:07 UTC
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Post by Flo 'Irian' Schaetz
Hallo,
mal ne Verständnisfrage: Wenn ich jemanden sage "Ich räume dir hiermit
ein uneingeschränktes Nutzungsrecht über diesen (von mir verfassten)
Text hier ein.", ist das dann auch "automatisch" unwiderruflich?
Beinhaltet "uneingeschränkt" also auch "unwiderruflich"?
"Uneingeschränkt" heißt "uneingeschränkt" (wobei es üblicherwiese
"unbeschränkt" genannt wird), und meint "uneingeschränkt" - davon
abgesehen, daß das UrhG schon ein paar Schranken einzieht.

"Unwiderruflich" heißt "unwiderruflich" - auch ein extrem beschränktes
Nutzungsrecht kann man "unwiderruflich" übertragen, wobei man auf das
Widerrufsrecht aus §42 UrhG meines Wissens nicht wirksam verzichten
kann.
Guido Busch
2007-11-01 18:48:02 UTC
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Post by Flo 'Irian' Schaetz
mal ne Verständnisfrage: Wenn ich jemanden sage "Ich räume dir hiermit
ein uneingeschränktes Nutzungsrecht über diesen (von mir verfassten)
Text hier ein.", ist das dann auch "automatisch" unwiderruflich?
Beinhaltet "uneingeschränkt" also auch "unwiderruflich"?
Nur so aus Neugier, weils in nem Forum aufkam...
Hmmmm.

Wenn ich die Antworten hier so lese und versuche das UrhG zu verstehen,
stolper ich ja z.B. auch über "§ 29 Rechtsgeschäfte über das
Urheberrecht (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, ..."

Also ich würde so eine Forums-Bedingung wie die folgende für rechtlich
sehr fragwürdig, wenn nicht gar (teilweise?) unwirksam halten - oder?

| Mit dem Einstellen eines Bildes gibt der Urheber das Recht zur
| Veröffentlichung im Forum unwiderruflich, uneingeschränkt und
| kostenfrei an dieses ab.
| Eine Rücknahme dieses Einverständnisses ist nicht möglich.

Guy B.
Gerrit Brodmann
2007-11-01 18:53:03 UTC
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Post by Guido Busch
Wenn ich die Antworten hier so lese und versuche das UrhG zu verstehen,
stolper ich ja z.B. auch über "§ 29 Rechtsgeschäfte über das
Urheberrecht (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, ..."
Also ich würde so eine Forums-Bedingung wie die folgende für rechtlich
sehr fragwürdig, wenn nicht gar (teilweise?) unwirksam halten - oder?
| Mit dem Einstellen eines Bildes gibt der Urheber das Recht zur
| Veröffentlichung im Forum unwiderruflich, uneingeschränkt und
| kostenfrei an dieses ab.
| Eine Rücknahme dieses Einverständnisses ist nicht möglich.
Jo, ist nicht haltbar.
--
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Christopher Creutzig
2007-11-01 21:15:44 UTC
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Post by Guido Busch
Wenn ich die Antworten hier so lese und versuche das UrhG zu verstehen,
stolper ich ja z.B. auch über "§ 29 Rechtsgeschäfte über das
Urheberrecht (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, ..."
Also ich würde so eine Forums-Bedingung wie die folgende für rechtlich
sehr fragwürdig, wenn nicht gar (teilweise?) unwirksam halten - oder?
| Mit dem Einstellen eines Bildes gibt der Urheber das Recht zur
| Veröffentlichung im Forum unwiderruflich, uneingeschränkt und
| kostenfrei an dieses ab.
| Eine Rücknahme dieses Einverständnisses ist nicht möglich.
Das ist keine Übertragung des Urheberrechts, sondern das Einräumen
eines Verwertungsrechts. Allerdings in Deutschland in dieser Form
teilweise unwirksam, z.B. wegen §§32a III, 32b, 42 UrhG.
--
if all this stuff was simple, we'd
probably be doing something else. -- Daniel Lichtblau, s.m.symbolic
Thomas Hochstein
2007-11-02 05:50:59 UTC
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Post by Guido Busch
Wenn ich die Antworten hier so lese und versuche das UrhG zu verstehen,
stolper ich ja z.B. auch über "§ 29 Rechtsgeschäfte über das
Urheberrecht (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, ..."
Also ich würde so eine Forums-Bedingung wie die folgende für rechtlich
sehr fragwürdig, wenn nicht gar (teilweise?) unwirksam halten - oder?
| Mit dem Einstellen eines Bildes gibt der Urheber das Recht zur
| Veröffentlichung im Forum unwiderruflich, uneingeschränkt und
| kostenfrei an dieses ab.
Da geht es nicht um das Urheberrecht, sondern um ein Verwertungsrecht;
Verwertungsrechte, die neben den Urheberpersönlichkeitsrechten Ausfluß
des Urheberrechts sind, kann man durchaus übertragen.
Guido Busch
2007-11-02 17:32:36 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Guido Busch
| Mit dem Einstellen eines Bildes gibt der Urheber das Recht zur
| Veröffentlichung im Forum unwiderruflich, uneingeschränkt und
| kostenfrei an dieses ab.
Da geht es nicht um das Urheberrecht, sondern um ein Verwertungsrecht;
Verwertungsrechte, die neben den Urheberpersönlichkeitsrechten Ausfluß
des Urheberrechts sind, kann man durchaus übertragen.
Thx Euch Dreien erstmal für die Antworten!

Aber _unwiderruflich_? Das lese ich so überhaupt gar nicht aus den im
www & hier auffindbaren Infos und Gesetzen raus.
Und so wie ich das UrhG weiter verstehe kann man ebenso nicht
unwiderruflich auf möglicherweise anfallende Knete verzichten.

Oder verquerlese ich das Ding in Sachen und Unterscheidung
Urheberrecht/Verwertungsrecht so doll?

Guy B.
Tom Rohwer
2007-11-02 17:31:20 UTC
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Post by Guido Busch
Post by Flo 'Irian' Schaetz
mal ne Verständnisfrage: Wenn ich jemanden sage "Ich räume dir hiermit
ein uneingeschränktes Nutzungsrecht über diesen (von mir verfassten)
Text hier ein.", ist das dann auch "automatisch" unwiderruflich?
Beinhaltet "uneingeschränkt" also auch "unwiderruflich"?
Nur so aus Neugier, weils in nem Forum aufkam...
Hmmmm.
Wenn ich die Antworten hier so lese und versuche das UrhG zu verstehen,
stolper ich ja z.B. auch über "§ 29 Rechtsgeschäfte über das
Urheberrecht (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, ..."
Also ich würde so eine Forums-Bedingung wie die folgende für rechtlich
sehr fragwürdig, wenn nicht gar (teilweise?) unwirksam halten - oder?
| Mit dem Einstellen eines Bildes gibt der Urheber das Recht zur
| Veröffentlichung im Forum unwiderruflich, uneingeschränkt und
| kostenfrei an dieses ab.
| Eine Rücknahme dieses Einverständnisses ist nicht möglich.
Das ist eine Quurkselquarksel-Formulierung. Wörtlich bedeutet es: der
Urheber gibt das Veröffentlichungsrecht ab - d.h. er besitzt es
hinterher nicht mehr. Das wäre die Einräumung eines ausschließlichen
Nutzungsrechts kombiniert mit einem Totalverzicht auf sämtliche eigene
Veröffentlichungsrechte.
Holger Pollmann
2007-11-02 20:22:36 UTC
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der Urheber gibt das Veröffentlichungsrecht ab - d.h. er besitzt es
hinterher nicht mehr. Das wäre die Einräumung eines
ausschließlichen Nutzungsrechts kombiniert mit einem Totalverzicht
auf sämtliche eigene Veröffentlichungsrechte.
Wenn der Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumt, hat er doch
gar keins mehr, auf das er verzichten könnte; die Ausschließlichkeit wirkt
doch auch gegenüber dem Urheber.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
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wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
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