Discussion:
Text zu Rechten an Dateien
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Ram
2016-08-31 22:34:38 UTC
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Wenn jemand für von ihm verfaßte Texte (die in Dateiform
vorliegen) einen Text an den Anfang schreibt, der dem Leser
bestimmte Rechte daran einräumt (beispielsweise: lesen,
besitzen und kopieren), handelt es sich dann um eine
einseitige Willenserklärung oder um einen Vertrag zwischen
mindestens zwei Parteien, oder hängt dies von Details der
Formulierung ab?
Ulrich Maier
2016-08-31 23:05:05 UTC
Permalink
Post by Stefan Ram
Wenn jemand für von ihm verfaßte Texte (die in Dateiform
vorliegen) einen Text an den Anfang schreibt, der dem Leser
bestimmte Rechte daran einräumt (beispielsweise: lesen,
besitzen
Lesen und Besitzen ist urheberrechtlich irrelevant.
Post by Stefan Ram
und kopieren), handelt es sich dann um eine einseitige Willenserklärung oder um einen Vertrag zwischen
mindestens zwei Parteien,
Bei einem Vertrag müssen beide Parteien eine gleichlautende
Willenserklärung abgeben, die der anderen Partei zugehen muss. Auf die
Annahmeerklärung und Zugang kann verzichtet werden, § 151 BGB.

Ich wage aber zu bezweifeln, dass man allein in der Benutzung der Datei
eine Annahme sehen kann. Überprüfen lässt es sich in der Regel nicht.

Ein Vertrag ist aber auch gar nicht nötig. Für eine
urheberrechtsschutzfähige Datei kann der Urheber bestimmte
Nutzungsrechte einräumen. Eine Verwendung, die durch die gesetzlichen
und/oder eingeräumten Nutzungsrechte nicht gedeckt ist, ist dann
unzulässig. Der Urheber kann den Verwender ggf. verklagen.
Post by Stefan Ram
oder hängt dies von Details der Formulierung ab?
Ulrich

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