Post by Michael KauffmannGuenter Cornett verlautbarte zum Themenkomplex
Post by Guenter CornettPost by Mark ObrembalskiSpiele als solche (d.h. die reinen Regeln unter Abstraktion von ihrer
konkreten Ausformulierung, der nicht rein regelbedingten Ausgestaltung
des Spielbretts etc.) unterliegen ohnehin keinem Urheberrecht
das ist ein - relativ weit verbreiteter - Irrtum. Auch Spiele bestehend
aus Material und niedergeschriebenen Regeln, sind Ergebnisse
schöpferischer Arbeit und unterliegen wie Bücher, Bilder, etc. dem
Urheberrecht.
Und was ist nach Deiner Ansicht der Unterschied zwischen "niedergeschrieben"
und "konkret ausformuliert", sowie zwischen "Material" und "ausgestaltetem
Spielbrett"?
Das Material muss nicht notwendigerweise ein Spielbrett beinhalten. So
ist z.B. gerade ein Spiel erschienen, dass aus einem kleinen Schrank,
einigen Spielsteinen und natürlich der Spielanleitung besteht.
Kartenspiele haben meist auch kein Spielbrett.
'Ausformuliert' kann auch 'mündlich ausformuliert' sein. Das habe ich
nur konkretisiert, wobei es natürlich richtig ist - wenn auch meist
ziemlich unpraktisch - , dass man auch einen Tonträger nutzen kann. Mir
geht es darum, dass ein Ausformulieren durch bloßes Erzählen nicht für
einen urheberrechtlichen Schutz ausreicht. Niederschreiben ist die gänge
Form, aber es gibt z.B. auch Spielregeln als vertonte Diashow.
Das wichtigste an einem Spiel ist die Spielregel. Ist sie nicht
vorhanden, so lassen sich die restlichen Teile (Material) allenfalls als
Gebrauchsmuster schützen. Ohne Spielregel sind sie aber auch nicht Teil
eines Spieles.
Wenn man Spiele mit Büchern vergleicht, so entspricht das Material
Orten, Personen, Gegenständen, die in dem Buch vorkommen - mit dem
Uunterschied, dass diese Elemente nicht (nur) im Text beschrieben
sondern durch Gegenstände symbolisiert werden. Die Spielanleitung gibt
- den Rahmen vor, in dem die Spieler handeln
- das Spielziel, das sie erstreben
- Mittel, die sie dabei einsetzen können
- Anweisungen, wie die Mittel eingesetzt werden
Der konkrete Handlungsablauf wird von den Spielern - im vom Autor
gesetzten Rahmen - selbst bestimmt. Die Spieler sind dabei nur relativ
frei in ihren Entscheidungen. Der Autor bestimmt die Entwicklung des
Spieles durch seine Vorgaben. So ist es z.B. bei 'Die Siedler von Catan'
unerläßlich, dass die Spieler Siedlungen bauen und ein Spieler durch
Erreichen von zehn Siegpunkten gewinnt. Weder Autor noch Spieler wissen
vorher, ob in dem Spiel eine 7 gewürfelt wird. Aber wenn, dann ist
vorgeschrieben, dass die Spielfigur Räuber auf ein anderes Feld versetzt
wird. Wohin ist dem Spieler überlassen.
Während die schöpferische Leistung eines Buchautoren z.B. darin besteht,
genau einen Handlungsablauf wiederzugeben, so besteht sie bei einem
Spieleautor darin, den Spielern mehrere unterschiedliche sinnvolle
Handlungsabläufe zu ermöglichen. Er muss dafür eine Menge Eventualitäten
berücksichtigen.
Wer eine vorhandene Spielanleitung umzuformuliert, ohne die Regeln des
Spiels zu verändern, beschreibt das selbe Spiel. Sofern 'Ziehe den
Pöppel drei Felder vor' das gleiche meint wie 'Setze die Spielfigur um
drei Schritte weiter' ist es - anders als bei Büchern - nicht von
Bedeutung, dass es sprachlich anders formuliert ist.
Dagegen kann in unterschiedlichen Spielen 'Ziehe den Pöppel drei Felder
vor' etwas völlig anderes bedeuten als 'Ziehe den Pöppel drei Felder
vor', z.B wenn die Felder anders angeordnet sind oder wenn unter
'Felder' oder 'Pöppel' etwas ganz anderes zu verstehen ist.
Gruß,
Günter Cornett
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Guenter Cornett - http://www.spieleautorenseite.de/
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