Helmut Richter
2013-05-15 16:27:17 UTC
Ein Webseitenautor W will ein Bild eines Urhebers U auf seiner Webseite
darstellen. Technisch sieht das so aus, dass eine seiner Webseiten ein Tag
<img src="URL des Bildes"> oder etwas Äquivalentes enthält. Da ist aber
niemand gehindert, das Bild sich direkt über den URL des Bildes und nicht über
die umgebende Seite aufzurufen. W hat keinen Weg zu einem solchen
Direktzugriff geebnet: er hat keine Links auf den Bild-URL gesetzt, diese
kommen also nur in <img>-Tags vor. W kann allerdings Dritte nicht hindern, das
Bild (nicht Kopien davon!) direkt zu verlinken und er kann auch nicht
verhindern, dass jemand den Bild-URL aus dem Quelltext seiner Seite entnimmt.
Zwei Szenarien:
1. Szenario: W hat mit U vereinbart, dass er das Bild benutzen darf, wenn U
als Urheber genannt ist. Die Direktzugreifer sehen aber das Bild und keine
Namensnennung des Urhebers. Ist damit die Nutzungsvereinbarung durch W
verletzt, weil er das Bild auch ohne Nennung des Urhebers zum Abruf
bereithält?
2. Szenario: W hat mit U vereinbart, dass er das Bild nicht mehr benutzen
darf, und es gibt auch keinerlei Zugriffe auf seinen Webseiten dorthin, weder
als Links noch durch Einbettung des Bildes mittels Tag. Der alte Bild-URL
funktioniert aber noch. Ist das eine unerlaubte Verbreitung des Bildes durch W?
Ich würde die Frage 2 bejahen: es kommt nicht darauf an, ob W den Zugriff
propagiert oder erleichtert, sondern nur darauf, ob er ihn ermöglicht. Analog
kann man auch Frage 1 bejahen, denn er ermöglicht einen Zugriff auf das Bild,
ohne dass der Urheber genannt wird. Damit werden aber solche Nutzungsrechte
mit Urhebernennung weitgehend gegenstandlos, weil sie nicht realisierbar¹)
sind. Es wäre fair, anzuerkennen, dass sich W alle Mühe gegeben hat, den
Urhebernamen mit dem Bild zu verbinden und nicht dafür geradestehen kann, dass
Dritte durch geeignete Manipulationen sich und anderen Zugriff auf das Bild
ohne Urhebernamen verschaffen.
¹) Es sind natürlich auch technische Realisierungen denkbar, bei denen das
Problem nicht auftritt, z.B. indem jeder Zugreifer auf die Webseite eine
kurzfristige Kopie des Bildes bekommt, die ausreicht, bis die Seite komplett
mit Bildern geladen ist. Aber das ist vor allem dann ein ziemlicher Aufwand,
wenn es ansonsten keinen Grund für dynamische Bereitstellung von Webinhalten
gibt. Und auch sonst.
darstellen. Technisch sieht das so aus, dass eine seiner Webseiten ein Tag
<img src="URL des Bildes"> oder etwas Äquivalentes enthält. Da ist aber
niemand gehindert, das Bild sich direkt über den URL des Bildes und nicht über
die umgebende Seite aufzurufen. W hat keinen Weg zu einem solchen
Direktzugriff geebnet: er hat keine Links auf den Bild-URL gesetzt, diese
kommen also nur in <img>-Tags vor. W kann allerdings Dritte nicht hindern, das
Bild (nicht Kopien davon!) direkt zu verlinken und er kann auch nicht
verhindern, dass jemand den Bild-URL aus dem Quelltext seiner Seite entnimmt.
Zwei Szenarien:
1. Szenario: W hat mit U vereinbart, dass er das Bild benutzen darf, wenn U
als Urheber genannt ist. Die Direktzugreifer sehen aber das Bild und keine
Namensnennung des Urhebers. Ist damit die Nutzungsvereinbarung durch W
verletzt, weil er das Bild auch ohne Nennung des Urhebers zum Abruf
bereithält?
2. Szenario: W hat mit U vereinbart, dass er das Bild nicht mehr benutzen
darf, und es gibt auch keinerlei Zugriffe auf seinen Webseiten dorthin, weder
als Links noch durch Einbettung des Bildes mittels Tag. Der alte Bild-URL
funktioniert aber noch. Ist das eine unerlaubte Verbreitung des Bildes durch W?
Ich würde die Frage 2 bejahen: es kommt nicht darauf an, ob W den Zugriff
propagiert oder erleichtert, sondern nur darauf, ob er ihn ermöglicht. Analog
kann man auch Frage 1 bejahen, denn er ermöglicht einen Zugriff auf das Bild,
ohne dass der Urheber genannt wird. Damit werden aber solche Nutzungsrechte
mit Urhebernennung weitgehend gegenstandlos, weil sie nicht realisierbar¹)
sind. Es wäre fair, anzuerkennen, dass sich W alle Mühe gegeben hat, den
Urhebernamen mit dem Bild zu verbinden und nicht dafür geradestehen kann, dass
Dritte durch geeignete Manipulationen sich und anderen Zugriff auf das Bild
ohne Urhebernamen verschaffen.
¹) Es sind natürlich auch technische Realisierungen denkbar, bei denen das
Problem nicht auftritt, z.B. indem jeder Zugreifer auf die Webseite eine
kurzfristige Kopie des Bildes bekommt, die ausreicht, bis die Seite komplett
mit Bildern geladen ist. Aber das ist vor allem dann ein ziemlicher Aufwand,
wenn es ansonsten keinen Grund für dynamische Bereitstellung von Webinhalten
gibt. Und auch sonst.
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Helmut Richter
Helmut Richter