Jörg 'Yadgar' Bleimann
2014-04-25 22:22:22 UTC
Hi(gh)!
Was mir schon länger auf den Nägeln brennt: in Büchern wird auf den
Innenseiten der Titelblätter gerne jegliche Vervielfältigung, auch die
von Teilen, als unzulässig und strafbar bezeichnet - kann §53 UrhG
einfach so außer Kraft gesetzt werden?
Oder wenn ich an Schallplatten denke: eine Zeitlang (so Ende der 1960er
bis Mitte der 1970er Jahre) konnte man auf den Labels regelmäßig
(sinngemäß) lesen "Alle Rechte vorbehalten (außer zum persönlichen
Gebrauch)", seither aber nur noch "Keine unerlaubte Vervielfältigung,
Aufführung, Sendung!" - ist damit das Recht auf die Privatkopie einfach
so aufgehoben? Gibt es eventuell gar kein Recht auf Privatkopie und §53
gilt nur unter Vorbehalt?
(ich spreche jetzt nicht von Werkformen, bei denen er ohnehin nicht
gilt, also z. B. Noten, Software oder Datenbank)
Bis bald im Khyberspace!
Yadgar
Was mir schon länger auf den Nägeln brennt: in Büchern wird auf den
Innenseiten der Titelblätter gerne jegliche Vervielfältigung, auch die
von Teilen, als unzulässig und strafbar bezeichnet - kann §53 UrhG
einfach so außer Kraft gesetzt werden?
Oder wenn ich an Schallplatten denke: eine Zeitlang (so Ende der 1960er
bis Mitte der 1970er Jahre) konnte man auf den Labels regelmäßig
(sinngemäß) lesen "Alle Rechte vorbehalten (außer zum persönlichen
Gebrauch)", seither aber nur noch "Keine unerlaubte Vervielfältigung,
Aufführung, Sendung!" - ist damit das Recht auf die Privatkopie einfach
so aufgehoben? Gibt es eventuell gar kein Recht auf Privatkopie und §53
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Yadgar
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