Discussion:
Recht am Produkt-Logo ?
(zu alt für eine Antwort)
m***@gmail.com
2014-11-27 07:05:15 UTC
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hallo

kann mir jemand einen Tip geben ?

Designerin erstellt Logo (für eine zwischenzeitlich nicht mehr existierende Firma).
Dieses Logo wird nun von anderer Firma zur Wort-Bild-Marke angemeldet .

Wer hat nun das Recht am Logo ? (Verträge existieren nicht )

Was kann die Designerin tun ?

besten Dank im voraus
Wolfgang Barth
2014-11-27 09:46:14 UTC
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Post by m***@gmail.com
hallo
kann mir jemand einen Tip geben ?
Designerin erstellt Logo (für eine zwischenzeitlich nicht mehr existierende Firma).
Dieses Logo wird nun von anderer Firma zur Wort-Bild-Marke angemeldet .
Wer hat nun das Recht am Logo ? (Verträge existieren nicht )
Was kann die Designerin tun ?
besten Dank im voraus
Wenn das Logo einen künstlerischen Wert hat dann würde ich mich mit der
nutzenden Firma in Verbindung setzen und dort anmelden, daß ich dieses
Logo entworfen habe und das Urheberrecht an diesem bei mir liegt. Das
sollte man aber auch beweisen können, z.B. durch alte Rechnungen mit der
Firma, die das Logo vorher nutzte, Entwürfe...

Sollte die neue Firma nicht in meinem Sinne reagieren, so würde ich
einen mit dem Urheberrecht vertrauten Anwalt beauftragen. Der wird dann
der Eintragung formell widersprechen und entsprechende Maßnahmen gegen
die Verletzung des Urheberrechts ergreifen.

Als Konsequenz kann man der neuen Firma die Nutzung untersagen oder sie
gegen angemessene Bezahlung das Logo nutzen lassen.
Bernd J. Kaup
2014-11-27 14:13:14 UTC
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Post by Wolfgang Barth
Post by m***@gmail.com
hallo
kann mir jemand einen Tip geben ?
Designerin erstellt Logo (für eine zwischenzeitlich nicht mehr existierende Firma).
Dieses Logo wird nun von anderer Firma zur Wort-Bild-Marke angemeldet .
Wer hat nun das Recht am Logo ? (Verträge existieren nicht )
Was kann die Designerin tun ?
besten Dank im voraus
Wenn das Logo einen künstlerischen Wert hat dann würde ich mich mit der
nutzenden Firma in Verbindung setzen und dort anmelden, daß ich dieses
Logo entworfen habe und das Urheberrecht an diesem bei mir liegt.
was soll das bringen: das Nutzungsrecht hat sie doch wohl
uneingeschränkt übertragen (gegenteilige Verträge liegen nicht vor)

Das
Post by Wolfgang Barth
sollte man aber auch beweisen können, z.B. durch alte Rechnungen mit der
Firma, die das Logo vorher nutzte, Entwürfe...
sie muß auch beweisen, dass das Nutzungsrecht nur beschränkt übertragen
wurde, was mangels Vertrag, der dies regelt, wohl eher schwierig ist.
Post by Wolfgang Barth
Sollte die neue Firma nicht in meinem Sinne reagieren, so würde ich
einen mit dem Urheberrecht vertrauten Anwalt beauftragen. Der wird dann
der Eintragung formell widersprechen und entsprechende Maßnahmen gegen
die Verletzung des Urheberrechts ergreifen.
wenn er denn eine Verletzung annimmt, was nach den Beschreibungen im
posting eher unwahrscheinlich ist.
Post by Wolfgang Barth
Als Konsequenz kann man der neuen Firma die Nutzung untersagen oder sie
gegen angemessene Bezahlung das Logo nutzen lassen.
das ist wohl Theorie.

Wer sein Geld mit Design verdient, sollte seine Arbeit mit den z.B. von
Berufsverbänden zur Verfügung gestellten Vertrtagsmustern sichern. Alles
andere ist Murks.

mfg
bjk
Hans-Peter Diettrich
2014-11-28 04:52:41 UTC
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Post by Bernd J. Kaup
Post by Wolfgang Barth
Wenn das Logo einen künstlerischen Wert hat dann würde ich mich mit der
nutzenden Firma in Verbindung setzen und dort anmelden, daß ich dieses
Logo entworfen habe und das Urheberrecht an diesem bei mir liegt.
was soll das bringen: das Nutzungsrecht hat sie doch wohl
uneingeschränkt übertragen (gegenteilige Verträge liegen nicht vor)
Das mag beim Copyright gelten, nicht im Urheberrecht.

Die Einräumung von Nutzungsrechten geht mit dem Vertragspartner unter.
Wenn der neue Nutzer die alte Firma nicht aufgekauft hat, hat er noch
keinerlei Nutzungsrecht erworben. Aber selbst wenn er die Firma
aufgekauft hat, muß er ggf. in eine Änderung des Vertrags einwilligen.
Wenn er keinen schriftlichen Vertrag vorweisen kann, dann hat er ganz
schlechte Karten, wenn er sich auf irgendwelche Absprachen zu Lasten des
Urhebers berufen wollte.

Eine angemessene Vergütung steht dem Urheber in jedem Fall zu, Vertrag
hin oder her - siehe §§ 31, 32 und 32a UrhG.

Wenn es wirklich um Geld geht, und nicht nur um Peanuts/Taschengeld,
dann lohnt sich die Einschaltung eines Fachanwalts auf jeden Fall. Im
Hinblick auf künftige Werke kann man eine entsprechende Aufwendung auch
als Lehrgeld verbuchen, und/oder vermutlich [IANAL] als Betriebsausgabe
absetzen, wenn sie nicht sowieso vom verklagten Nutzer zu erstatten ist.


Ich wundere mich immer wieder, wie unbedarft manche Leute mit ihren
Werken Geld verdienen wollen, ohne den rechtlichen Aspekt ihrer
Geschäftsgrundlage auch nur ansatzweise zu kennen :-(

DoDi
Bernd J. Kaup
2014-11-27 14:03:51 UTC
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Post by m***@gmail.com
hallo
kann mir jemand einen Tip geben ?
Designerin erstellt Logo (für eine zwischenzeitlich nicht mehr existierende Firma).
hat diese einfachg nur den Geschäftsbetrieb aufgegeben oder ist ggf ein
Konnkursverfahren durchgeführt worden? Rechte an Marken sind Teil der
Konkursmasse.
Post by m***@gmail.com
Dieses Logo wird nun von anderer Firma zur Wort-Bild-Marke angemeldet .
gibt es irgendeine, ev. personelle Verbindung? Machen die z.B. unter
neuem Namen einfach weiter?
Post by m***@gmail.com
Wer hat nun das Recht am Logo ?
Ein Logo ist eine im geschäftlichen Verkehr benutzte Kennzeichnung der
Waren eines bestimmten Geschäftsbetriebes. Es steht einer eingetragenen
Marke gleichwertig gegenüber. Der Konkursverwalter könnte erfolgreich
gegen eine Neueintragung vorgehen. (Es sei denn, er hätte die
Markenrechte verkauft und die Eintragung erfolgt durch den Erwerber).

(Verträge existieren nicht )
Post by m***@gmail.com
Was kann die Designerin tun ?
sich ärgern, dass sie über die Übertragung der Rechte aus ihrer Arbeit
keinen Vertrag abgeschlossen hat.
Post by m***@gmail.com
besten Dank im voraus
mfg
bjk
Harald Hengel
2014-11-28 10:32:02 UTC
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Post by m***@gmail.com
Designerin erstellt Logo (für eine zwischenzeitlich nicht mehr existierende Firma).
Dieses Logo wird nun von anderer Firma zur Wort-Bild-Marke
angemeldet .
Wer hat nun das Recht am Logo? (Verträge existieren nicht )
Ohne Vertrag kann man Annehmen, dass die Rechte an die Designerin
zurückgefallen sind.
Sonst hätte das Logo auch in der Konkursmasse verwertet werden können.
Post by m***@gmail.com
Was kann die Designerin tun?
Prinzipiell bleiben die Urheberrechte bei der Designerin, die kann
Nutzungsrechte erteilen.

Ohne schriftlichen Vertrag nehme ich an, dass sie der betreffenden
Firma die Nutzungsrechte übertragen hat, letztlich hat sie die Nutzung
geduldet.

Die nicht mehr existente Firma hat keine Nutzungsrechte mehr, weil
eben nicht mehr existent und Nutzungsreche an eben diese übertragen
wurde.

Die Urheberrechte sind in D nicht übertragbar, liegen weiterhin bei
der Designerin.

Die vorherige Nutzund durch die Firma dürfte nachweisbar sein, damit
sicher auch, dass diese Designerin das Log erstellt hat.

Also kann sie ihre Urheberrechte damit geltend machen.
Die andere Firma wird im Gegenzug kaum irgendwelche Rechte an dem Logo
nachweisen können.

Ein Fall für den Anwalt.
Wie andere schon schrieben, kann es sinnvoll sein, dem neuen Nutzer
Rechte zu verkaufen.

Grüße Harald

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