Sebastian Suchanek
2015-02-01 19:14:00 UTC
Hallo NG!
Folgender Fall hat sich im Dunstkreis von Facebook zugetragen: Ein
Niederländer lädt völlig besinnungslos eine private Bildersammlung (wenn
ich's richtig verstanden habe, die seines verstorbenen Vates "in
memoriam") mit tausenden Bildern bei Facebook hoch. Das Problem dabei:
Diese Bilder hat sich der ursprüngliche Sammler anscheinend über die
Jahre im Internet zusammengesucht. Das alleine wäre je bekanntermaßen
kein Problem, das anschließende Hochladen bei Facebook durch den Sohn(?)
dagegen sehr wohl.
Nachdem ich in dieser Sammlung auch fünf Bilder entdeckt habe, an denen
ich selbst das Urheberecht habe, habe ich diese Bilder brav bei Facebook
mit dem dortigen "Urheberrechtsverstoßmeldeformular" gemeldet. Da diese
"Hochladeorgie" auch in einem Webforum diskutiert wurde, haben
möglicherweise auch andere Betroffene weitere Urheberrechtsvertöße
gemeldet. Das ist jetzt ca. 2-3 Wochen her.
Ziemlich bald nach der o.g. Meldung wurde die komplette Seite des
Facebooksnutzers (incl. Fotos) für Besucher aus Deutschland gesperrt,
sind aus Deutschland also nicht mehr abrufbar. Allerdings hat Facebook
die Seite nicht gelöscht, von anderen Ländern aus lässt sie sich noch
abrufen. Und wie ich mich gerade - von Finnland aus - überzeugen konnte,
ist von den fünf von mir gemeldeten Bildern nur ein einziges anscheinend
tatsächlich gelöscht, die anderen vier lassen sich weiterhin abrufen.
Bevor ich mir jetzt einen streitfreudigen Anwalt suche ;-): Wurde
Facebook in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen schon mal
erfolgreich in Störerhaftung genommen? Sind Fälle bekannt, in denen
solches versucht wurde, die Klage aber auf die eine oder andere Weise
gescheitert ist?
TIA,
Sebastian
Folgender Fall hat sich im Dunstkreis von Facebook zugetragen: Ein
Niederländer lädt völlig besinnungslos eine private Bildersammlung (wenn
ich's richtig verstanden habe, die seines verstorbenen Vates "in
memoriam") mit tausenden Bildern bei Facebook hoch. Das Problem dabei:
Diese Bilder hat sich der ursprüngliche Sammler anscheinend über die
Jahre im Internet zusammengesucht. Das alleine wäre je bekanntermaßen
kein Problem, das anschließende Hochladen bei Facebook durch den Sohn(?)
dagegen sehr wohl.
Nachdem ich in dieser Sammlung auch fünf Bilder entdeckt habe, an denen
ich selbst das Urheberecht habe, habe ich diese Bilder brav bei Facebook
mit dem dortigen "Urheberrechtsverstoßmeldeformular" gemeldet. Da diese
"Hochladeorgie" auch in einem Webforum diskutiert wurde, haben
möglicherweise auch andere Betroffene weitere Urheberrechtsvertöße
gemeldet. Das ist jetzt ca. 2-3 Wochen her.
Ziemlich bald nach der o.g. Meldung wurde die komplette Seite des
Facebooksnutzers (incl. Fotos) für Besucher aus Deutschland gesperrt,
sind aus Deutschland also nicht mehr abrufbar. Allerdings hat Facebook
die Seite nicht gelöscht, von anderen Ländern aus lässt sie sich noch
abrufen. Und wie ich mich gerade - von Finnland aus - überzeugen konnte,
ist von den fünf von mir gemeldeten Bildern nur ein einziges anscheinend
tatsächlich gelöscht, die anderen vier lassen sich weiterhin abrufen.
Bevor ich mir jetzt einen streitfreudigen Anwalt suche ;-): Wurde
Facebook in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen schon mal
erfolgreich in Störerhaftung genommen? Sind Fälle bekannt, in denen
solches versucht wurde, die Klage aber auf die eine oder andere Weise
gescheitert ist?
TIA,
Sebastian