Discussion:
Urheberrecht auf technische Daten?
(zu alt für eine Antwort)
Hans Ludwig Wiegel
2004-03-01 09:21:07 UTC
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Hallo,

ist es es zulässig, das ich technische Angaben bzw. Daten eines
Produktes in eine Liste, Aufstellung oder Katalog übernehme, die ich in
Prospekten, Internetauftritten oder Werbeanzeigen des Herstellers bzw.
Importeurs finde?

Wer weiß Näheres?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

Hans Ludwig
Mark Obrembalski
2004-03-01 11:35:54 UTC
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Post by Hans Ludwig Wiegel
Hallo,
ist es es zulässig, das ich technische Angaben bzw. Daten eines
Produktes in eine Liste, Aufstellung oder Katalog übernehme, die ich in
Prospekten, Internetauftritten oder Werbeanzeigen des Herstellers bzw.
Importeurs finde?
Wer weiß Näheres?
Der Anwalt Deines geringsten Misstrauens, wenn Du wirklich eine auf
Deinen Fall bezogene Beratung haben willst.

Allgemein gilt, dass Informationen als solche nicht durch das
Urheberrecht geschützt sind. Ein Text, der sich darauf beschränkt,
in der knappsten denkbaren Form Daten wiederzugeben (etwa eine
einfachst gestrickte Tabelle), ist sicher nicht urheberrechtsfähig.
Dem Urheberrecht unterliegen können hingegen Formulierungen und
Layout eines Texts, wobei auch da nicht jeder einfache Text
geschützt ist. Wer nur Daten übernimmt und sie in einer selbst
gestalteten Form darstellt, kommt mit Urheberrechten jedenfalls
nicht in Konflikt.

Außerdem gibt es noch den Schutz als Datenbank. Das ist dem Gesetz nach
eine systematisch angeordnete Sammlung von Daten, deren Elemente
einzeln zugänglich sind und zu deren Erstellung eine größere
Investition notwendig ist. Es zählt übrigens nicht nur die Investition
von Geld sondern auch die von Zeit. Einzelne Datensätze zu entnehmen
und selbst zu veröffentlichen ist erlaubt, die ganze Datenbank oder
wesentliche Teile davon darf man aber nur mit Zustimmung des
Datenbankerstellers kopieren.

Love and Peace,
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
Günter Frhr. v. Gravenreuth
2004-03-01 12:08:33 UTC
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Post by Hans Ludwig Wiegel
Hallo,
ist es es zulässig, das ich technische Angaben bzw. Daten eines
Produktes in eine Liste, Aufstellung oder Katalog übernehme, die ich in
Prospekten, Internetauftritten oder Werbeanzeigen des Herstellers bzw.
Importeurs finde?
Das könnte eine urheberrechtlich geschützt Datenbank sein. Wenn es im
geschäftlichen Verkehr erfolgt ist so ein Datenklau unabhängig von der
Werksqualität auch wettbewerbswidrig.

Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Tom Rohwer
2004-03-02 21:13:13 UTC
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Post by Günter Frhr. v. Gravenreuth
Post by Hans Ludwig Wiegel
ist es es zulässig, das ich technische Angaben bzw. Daten eines
Produktes in eine Liste, Aufstellung oder Katalog übernehme, die ich in
Prospekten, Internetauftritten oder Werbeanzeigen des Herstellers bzw.
Importeurs finde?
Das könnte eine urheberrechtlich geschützt Datenbank sein. Wenn es im
geschäftlichen Verkehr erfolgt ist so ein Datenklau unabhängig von der
Werksqualität auch wettbewerbswidrig.
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
Ziemlich gewagt. Die technischen Angaben haben zunächst mal ja mit
ziemlicher Sicherheit keine ausreichende "Schaffenshöhe", um als
"geschütztes Werk" zu gelten. (Es sei denn vielleicht, sie wären
super-originell formuliert; aber dann ist die Formulierung geschützt,
nicht aber die Daten an sich.)

Technische Daten an sich sind auch keine Datenbank, das ist logisch
nun ziemlicher Unsinn. *Wenn* diese Daten in Form einer Datenbank
irgendwo vorrätig gehalten werden, dann... klar, dann ist das eine
u.U. geschützte Datenbank. Technische Daten aber z.B. in einem
Prospekt sind per definitionem keine "Datenbank". Man kann aus den
Daten vieler Prospekte höchstens eine Datenbank erstellen, die dann
ihrerseits geschützt wäre...

Wettbewerbswidriger "Datenklau" wäre es auch höchstens dann, wenn es
wettbewerbswidrig verwendet wird. Wenn aber z.B. jemand alte und neue
BMW-Prospekte auswertet, um daraus ein Buch, eine Website oder auch
eine Datenbank mit technischen BMW-Daten zu erstellen - dann wird es
schwer werden, daraus eine Wettbewerbswidrigkeit zu konstruieren. Es
sei denn, BMW böte selber nur gegen Entgelt die technischen Daten
seiner Fahrzeuge an. Das ist aber wiederum nicht der Fall, wenn diese
Daten kostenlos in allen möglichen Prospekten und sonstigen Werbeinfos
in die Welt gestreut werden.

Was alles allerdings noch lange nicht bedeutet, daß nicht irgendein
Hansel darherkommen könnte, und versucht, das als ich-weiß-nicht-was
abzumahnen. Solche Hanseln soll es ja geben, wie man hört? (Manchmal
verbrennen sie sich dabei sogar arg die Finger, wie ich neulich
irgendwo las...)

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