Discussion:
eigene Geschichte basierend auf Spiel
(zu alt für eine Antwort)
Steffen Bendix
2016-01-03 17:03:19 UTC
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Hallo,

weiß jemand, ob in Deutschland ein Urheberrecht für folgenden Fall
besteht?

Ich habe vor Jahren eine Kurzgeschichte geschrieben, die auf einem alten
Computerspiel basiert. Der Hersteller des Spiels existiert nicht mehr,
das Programm ist sog. Abandondware.

Meine Geschichte basiert in wesentlichen Eckpunkten auf dem Spiel, ist
aber natürlich um einiges umfangreicher als das Spiel selbst.
Grundsätzlich stammt aber die Idee der Geschichte vom Spielehersteller.

Darf ich die Geschichte veröffentlichen? Oder muß ich sie so
umschreiben, daß die Anleihen für Kenner nicht mehr zu erkennen sind?
Wie gesagt, der Hersteller existiert nicht mehr und ich kann ihn nicht
fragen.

Vielen Dank vorab.
Steffen
Hans-Peter Diettrich
2016-01-04 00:21:27 UTC
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Post by Steffen Bendix
Ich habe vor Jahren eine Kurzgeschichte geschrieben, die auf einem alten
Computerspiel basiert. Der Hersteller des Spiels existiert nicht mehr,
das Programm ist sog. Abandondware.
Das sind schon mal unterschiedliche Arten von Werken, die sich kaum
beißen können. Du darfst ja sogar das Spiel selbst nachprogrammieren,
ohne Rechte des Urhebers zu verletzen. Nur der Name des Programms ist
als Werktitel (für Programme) geschützt.
Post by Steffen Bendix
Meine Geschichte basiert in wesentlichen Eckpunkten auf dem Spiel, ist
aber natürlich um einiges umfangreicher als das Spiel selbst.
Grundsätzlich stammt aber die Idee der Geschichte vom Spielehersteller.
Ideen sind urheberrechtlich nicht schutzfähig.
Post by Steffen Bendix
Darf ich die Geschichte veröffentlichen?
Ich sehe da keinen Hinterungsgrund, aber IANAL.

DoDi
Steffen Bendix
2016-01-04 08:29:30 UTC
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Danke!
Lars Gebauer
2016-01-04 10:51:49 UTC
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Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Steffen Bendix
Meine Geschichte basiert in wesentlichen Eckpunkten auf dem Spiel, ist
aber natürlich um einiges umfangreicher als das Spiel selbst.
Grundsätzlich stammt aber die Idee der Geschichte vom Spielehersteller.
Ideen sind urheberrechtlich nicht schutzfähig.
ACK
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Steffen Bendix
Darf ich die Geschichte veröffentlichen?
Ich sehe da keinen Hinterungsgrund,
Urheberrechtlich vielleicht nicht. Aber was ist, wenn Spielfiguren als
Marke geschützt sind?
Post by Hans-Peter Diettrich
aber IANAL.
Ebenso.
Frank Hucklenbroich
2016-01-04 12:43:49 UTC
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Post by Lars Gebauer
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Steffen Bendix
Meine Geschichte basiert in wesentlichen Eckpunkten auf dem Spiel, ist
aber natürlich um einiges umfangreicher als das Spiel selbst.
Grundsätzlich stammt aber die Idee der Geschichte vom Spielehersteller.
Ideen sind urheberrechtlich nicht schutzfähig.
ACK
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Steffen Bendix
Darf ich die Geschichte veröffentlichen?
Ich sehe da keinen Hinterungsgrund,
Urheberrechtlich vielleicht nicht. Aber was ist, wenn Spielfiguren als
Marke geschützt sind?
Das könnte Probleme geben. Ein Buch mit PacMan oder den Angry Birds als
Protagonisten dürfte Ärger geben.

Grüße,

Frank
Lars Gebauer
2016-01-04 16:12:51 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Lars Gebauer
Post by Hans-Peter Diettrich
Ich sehe da keinen Hinterungsgrund,
Urheberrechtlich vielleicht nicht. Aber was ist, wenn Spielfiguren als
Marke geschützt sind?
Das könnte Probleme geben. Ein Buch mit PacMan oder den Angry Birds als
Protagonisten dürfte Ärger geben.
Die nächste Frage wäre dann aber auch, ob die Marke noch (markenmäßige)
Verwendung findet. Wenn nein wäre das ein Löschungsgrund.
Steffen Bendix
2016-01-04 21:16:49 UTC
Permalink
Post by Lars Gebauer
Post by Lars Gebauer
Urheberrechtlich vielleicht nicht. Aber was ist, wenn Spielfiguren als
Marke geschützt sind?
Die nächste Frage wäre dann aber auch, ob die Marke noch (markenmäßige)
Verwendung findet. Wenn nein wäre das ein Löschungsgrund.
Nein, das Spiel ist relativ unbekannt und die Figuren erst recht. Da ich
keine Namen von Figuren und Marken des Spiels in der Geschichte
verwende, gibt es im Prinzip nur durch die eigentliche Geschichte
Parallelen. Die habe ich natürlich durch Diagloge und eigene
Beschreibungen, die nicht im Spiel vorkommen, erweitert.
Lars Gebauer
2016-01-05 10:09:46 UTC
Permalink
Post by Steffen Bendix
Post by Lars Gebauer
Die nächste Frage wäre dann aber auch, ob die Marke noch (markenmäßige)
Verwendung findet. Wenn nein wäre das ein Löschungsgrund.
Nein, das Spiel ist relativ unbekannt und die Figuren erst recht.
Das hat, für Markenschutz, erstmal nicht viel zu bedeuten. Es gibt eine
Menge eingetragener Marken, die vergleichsweise unbekannt sind.
Post by Steffen Bendix
Da ich
keine Namen von Figuren und Marken des Spiels in der Geschichte
verwende, gibt es im Prinzip nur durch die eigentliche Geschichte
Parallelen. Die habe ich natürlich durch Diagloge und eigene
Beschreibungen, die nicht im Spiel vorkommen, erweitert.
Dann würde ich Dein Vorhaben auch für unkritisch halten. Aber ich bin
kein Anwalt.
Hans-Peter Diettrich
2016-01-04 23:34:44 UTC
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Post by Lars Gebauer
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Steffen Bendix
Meine Geschichte basiert in wesentlichen Eckpunkten auf dem Spiel, ist
aber natürlich um einiges umfangreicher als das Spiel selbst.
Grundsätzlich stammt aber die Idee der Geschichte vom Spielehersteller.
Ideen sind urheberrechtlich nicht schutzfähig.
ACK
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Steffen Bendix
Darf ich die Geschichte veröffentlichen?
Ich sehe da keinen Hinterungsgrund,
Urheberrechtlich vielleicht nicht. Aber was ist, wenn Spielfiguren als
Marke geschützt sind?
Im Markenrecht kenne ich mich nicht aus, aber hat das nicht was mit
Warengruppen und Klassen (Nizzaer Klassifikation) und
Konkurrenzprodukten (Waren und Dienstleistungen) zu tun?

Dann stellt sich mir wieder obige Frage, ob eine rein virtuelle Figur
markenrechtlich schützbar ist. [Vermutlich nicht].

Danach die Frage, ob sie tatsächlich geschützt wurden, und ob dieser
Schutz noch besteht. [Auch eher nicht, zumal wenn der Hersteller nicht
mehr existiert. Sollte aber rauszukriegen sein]

Und falls ja, welche Konsequenzen würden sich daraus für ein
literarisches Werk ergeben?

AFAIK reicht selbst bei Berichten *über* geschützte Produkte ein
*Hinweis* auf den Eigentümer der Marke. Hier könnte ich mir eine
Danksagung "Inspiriert von Spiel X des Herstellers Y" als ausreichend
vorstellen.


Allerdings treibt die Rechtsprechung auch im Markenrecht oft seltsame
Blüten, siehe Wikipedia zu "Markenrecht (Deutschland)#Sonstiges".
Welcher Mensch kann denn einen Eierbecher nicht von einem
Medienabspielgerät unterscheiden?

Aber auch da sollte IMO ein erkennbarer Unterschied zwischen den
Werktiteln (Programm/Kurzgeschichte) ausreichend sein. Mir fällt da
spontan eine Persiflage "Parody R'Hodan" ein, in welcher die SF-Serie
"Perry Rhodan" veräppelt wird, oder "Der wüste Planet" zu "Der
Wüstenplanet". Zumindest urheberrechtlicht fällt sowas IMO unter Freie
Benutzung (§24 UrhG).

DoDi
Steffen Bendix
2016-01-05 09:40:00 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
AFAIK reicht selbst bei Berichten *über* geschützte Produkte ein
*Hinweis* auf den Eigentümer der Marke. Hier könnte ich mir eine
Danksagung "Inspiriert von Spiel X des Herstellers Y" als ausreichend
vorstellen.
Das hatte ich vor.
Lars Gebauer
2016-01-05 10:21:13 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Lars Gebauer
Urheberrechtlich vielleicht nicht. Aber was ist, wenn Spielfiguren als
Marke geschützt sind?
Im Markenrecht kenne ich mich nicht aus, aber hat das nicht was mit
Warengruppen und Klassen (Nizzaer Klassifikation) und
Konkurrenzprodukten (Waren und Dienstleistungen) zu tun?
Ja, natürlich. Aber eine Marke kann durchaus in mehreren Klassen
eingetragen sein.
Post by Hans-Peter Diettrich
Dann stellt sich mir wieder obige Frage, ob eine rein virtuelle Figur
markenrechtlich schützbar ist. [Vermutlich nicht].
Vermutlich schon. Denn ich wüßte absolut nichts, was dagegen spricht.
Post by Hans-Peter Diettrich
Danach die Frage, ob sie tatsächlich geschützt wurden, und ob dieser
Schutz noch besteht. [Auch eher nicht, zumal wenn der Hersteller nicht
mehr existiert. Sollte aber rauszukriegen sein]
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert könnte es immer noch einen
Rechtsnachfolger geben. Der bspw. die Konkursmasse inkl. der Marke
billig gekauft hat.
Post by Hans-Peter Diettrich
Und falls ja, welche Konsequenzen würden sich daraus für ein
literarisches Werk ergeben?
Abmahnung.
Post by Hans-Peter Diettrich
AFAIK reicht selbst bei Berichten *über* geschützte Produkte ein
*Hinweis* auf den Eigentümer der Marke.
Ganz so einfach ist das nicht. Das Markenrecht schützt immer die
markenmäßige Verwendung. Wenn der Markeninhaber diese als gegeben
ansieht, dann /könnte/ er dagegen vorgehen.
Post by Hans-Peter Diettrich
Hier könnte ich mir eine
Danksagung "Inspiriert von Spiel X des Herstellers Y" als ausreichend
vorstellen.
Das würde dann ein Gericht entscheiden ...
Post by Hans-Peter Diettrich
Allerdings treibt die Rechtsprechung auch im Markenrecht oft seltsame
Blüten, siehe Wikipedia zu "Markenrecht (Deutschland)#Sonstiges".
Welcher Mensch kann denn einen Eierbecher nicht von einem
Medienabspielgerät unterscheiden?
Verwechselungsgefahr ist nur ein Aspekt. Täuschung der Öffentlichkeit
über den (wahren) Hersteller ein anderer.
Post by Hans-Peter Diettrich
Aber auch da sollte IMO ein erkennbarer Unterschied zwischen den
Werktiteln (Programm/Kurzgeschichte) ausreichend sein. Mir fällt da
spontan eine Persiflage "Parody R'Hodan" ein, in welcher die SF-Serie
"Perry Rhodan" veräppelt wird, oder "Der wüste Planet" zu "Der
Wüstenplanet". Zumindest urheberrechtlicht fällt sowas IMO unter Freie
Benutzung (§24 UrhG).
Das dürfte dann auch was mit Kunstfreiheit zu tun haben.
Helmut Richter
2016-01-05 10:29:36 UTC
Permalink
Post by Lars Gebauer
Post by Hans-Peter Diettrich
Allerdings treibt die Rechtsprechung auch im Markenrecht oft seltsame
Blüten, siehe Wikipedia zu "Markenrecht (Deutschland)#Sonstiges".
Welcher Mensch kann denn einen Eierbecher nicht von einem
Medienabspielgerät unterscheiden?
Verwechselungsgefahr ist nur ein Aspekt. Täuschung der Öffentlichkeit
über den (wahren) Hersteller ein anderer.
Da hat das Gericht also doch Recht gehabt: Wenn jemand einen Eierbecher
unter dem Namen "Eipott" kauft, erwartet der selbstverständlich, dass
das Ding von Apple produziert wurde. Ist das wie hier nicht der Fall, so
wurde der Öffentlichkeit getäuscht.

Eine lebensnahe Entscheidung, fürwahr.
--
Helmut Richter
Lars Gebauer
2016-01-05 12:00:26 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Lars Gebauer
Post by Hans-Peter Diettrich
Allerdings treibt die Rechtsprechung auch im Markenrecht oft seltsame
Blüten, siehe Wikipedia zu "Markenrecht (Deutschland)#Sonstiges".
Welcher Mensch kann denn einen Eierbecher nicht von einem
Medienabspielgerät unterscheiden?
Verwechselungsgefahr ist nur ein Aspekt. Täuschung der Öffentlichkeit
über den (wahren) Hersteller ein anderer.
Da hat das Gericht also doch Recht gehabt: Wenn jemand einen Eierbecher
unter dem Namen "Eipott" kauft, erwartet der selbstverständlich, dass
das Ding von Apple produziert wurde.
Warum wohl wurde das Dinx unter dem Namen "Eipott" vertrieben? Bestand
dabei wirklich keinerlei Absicht, von der berühmten Marke zu
profitieren? (Was noch einmal ein Aspekt wäre.)

"Hutzlaputz" wäre doch auch ein hübscher Name gewesen ... Aber nein, es
mußte ja unbedingt Eipott sein. Da war ein Produktverantwortlicher am
Werk, der sich für ganz besonders schlau gehelten hat. Nichts weiter.

BTW: Markeninhaber *müssen* ihre Marke verteidigen. Weil nämlich sonst
die Gefahr der Verwässerung und dann in Folge die der Löschung droht.
Und: Je berühmter eine Marke ist, desto aggressiver *muß* sie verteidigt
werden ...
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2016-01-05 15:13:07 UTC
Permalink
Post by Lars Gebauer
Wenn jemand einen Eierbecher unter dem Namen "Eipott" kauft,
erwartet der selbstverständlich, dass das Ding von Apple
produziert wurde.
Warum wohl wurde das Dinx unter dem Namen "Eipott" vertrieben?
Bestand dabei wirklich keinerlei Absicht, von der berühmten Marke
zu profitieren? (Was noch einmal ein Aspekt wäre.)
Ich persönlich würde sehr stark davon ausgehen, aber so etwas ist
juristisch natürlich viel schwieriger abzugrenzen, als wenn man
einfach sagt "diese Marke, diese Warenklasse".

"Styriagra" hat sich vor Gericht ebenfalls nicht halten können; bei
der Gelegenheit bin ich gerade eben auf
<http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/483791/> gestoßen,
wo ein bisschen mehr Über Markenparodie geschrieben wird - und da
steht interessanterweise "freundlich-witzige Verwendungen von
bekannten Marken seien jedoch nicht unlauter", mit Hinweis auf eine
stark an Milka anknüpfende Postkarte..
Post by Lars Gebauer
BTW: Markeninhaber *müssen* ihre Marke verteidigen. Weil nämlich
sonst die Gefahr der Verwässerung und dann in Folge die der
Löschung droht. Und: Je berühmter eine Marke ist, desto
aggressiver *muß* sie verteidigt werden ...
Das ist auch noch so ein Problem, ja.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - toben!? Nur treiben ist bunter.
(Sloganizer)
Frank Hucklenbroich
2016-01-05 15:29:26 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Lars Gebauer
Wenn jemand einen Eierbecher unter dem Namen "Eipott" kauft,
erwartet der selbstverständlich, dass das Ding von Apple
produziert wurde.
Warum wohl wurde das Dinx unter dem Namen "Eipott" vertrieben?
Bestand dabei wirklich keinerlei Absicht, von der berühmten Marke
zu profitieren? (Was noch einmal ein Aspekt wäre.)
Ich persönlich würde sehr stark davon ausgehen, aber so etwas ist
juristisch natürlich viel schwieriger abzugrenzen, als wenn man
einfach sagt "diese Marke, diese Warenklasse".
Das ist eh ein schwieriges Feld.

So gibt es z.B. die Firma iRobot, die Roboter herstellt. Das ist ja nun
schon ziemlich nah dran an der Warenklasse von Apple.

https://de.wikipedia.org/wiki/IRobot

Grüße,

Frank
Lars Gebauer
2016-01-05 15:50:21 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Ich persönlich würde sehr stark davon ausgehen, aber so etwas ist
juristisch natürlich viel schwieriger abzugrenzen, als wenn man
einfach sagt "diese Marke, diese Warenklasse".
Das ist eh ein schwieriges Feld.
So gibt es z.B. die Firma iRobot, die Roboter herstellt. Das ist ja nun
schon ziemlich nah dran an der Warenklasse von Apple.
https://de.wikipedia.org/wiki/IRobot
iRobot wurde 1990 gegründet. Da war Apple noch nicht in der Position von
heute. Somit dürfte iRobot einen gewissen Bestandsschutz genießen.
Martin Bienwald
2016-01-07 08:47:22 UTC
Permalink
Post by Lars Gebauer
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Ich persönlich würde sehr stark davon ausgehen, aber so etwas ist
juristisch natürlich viel schwieriger abzugrenzen, als wenn man
einfach sagt "diese Marke, diese Warenklasse".
Das ist eh ein schwieriges Feld.
So gibt es z.B. die Firma iRobot, die Roboter herstellt. Das ist ja nun
schon ziemlich nah dran an der Warenklasse von Apple.
https://de.wikipedia.org/wiki/IRobot
iRobot wurde 1990 gegründet. Da war Apple noch nicht in der Position von
heute. Somit dürfte iRobot einen gewissen Bestandsschutz genießen.
Apple hat vor allem seine Produkte 1990 noch nicht "iDingsbums" genannt.
Das fing erst 1998 mit dem iMac an, soweit ich sehe.
(https://en.wikipedia.org/wiki/Timeline_of_Apple_Inc._products)

... Martin
Jens Müller
2016-01-08 17:44:00 UTC
Permalink
Post by Lars Gebauer
iRobot wurde 1990 gegründet. Da war Apple noch nicht in der Position von
heute. Somit dürfte iRobot einen gewissen Bestandsschutz genießen.
Und der Roman "I, Robot" wurde schon 1950 veröffentlicht.
Lars Gebauer
2016-01-05 15:46:51 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Lars Gebauer
Wenn jemand einen Eierbecher unter dem Namen "Eipott" kauft,
erwartet der selbstverständlich, dass das Ding von Apple
produziert wurde.
Warum wohl wurde das Dinx unter dem Namen "Eipott" vertrieben?
Bestand dabei wirklich keinerlei Absicht, von der berühmten Marke
zu profitieren? (Was noch einmal ein Aspekt wäre.)
Ich persönlich würde sehr stark davon ausgehen, aber so etwas ist
juristisch natürlich viel schwieriger abzugrenzen, als wenn man
einfach sagt "diese Marke, diese Warenklasse".
Das ist halt nicht ganz so einfach. Zum einen sind berühmte Marken
häufig sowieso für mehrere (viele) Klassen eingetragen und zum anderen
genießen gerade die berühmten Marken per se einen recht umfangreichen
Schutz.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
"Styriagra" hat sich vor Gericht ebenfalls nicht halten können; bei
der Gelegenheit bin ich gerade eben auf
<http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/483791/> gestoßen,
wo ein bisschen mehr Über Markenparodie geschrieben wird - und da
steht interessanterweise "freundlich-witzige Verwendungen von
bekannten Marken seien jedoch nicht unlauter", mit Hinweis auf eine
stark an Milka anknüpfende Postkarte..
Tja. Das ist eben keine Mathematik. Man wird immer wieder mal auf Fälle
stoßen, die man hätte so oder auch so entscheiden können. Das ist ja
schon von Gericht zu Gericht verschieden. Unser viel zu früh von uns
gegangener Freiherr hat seine Gerichtsstände - wann immer möglich -
nicht ohne Grund sorgfältig ausgesucht. Nerven und Geld für die höheren
Instanzen hat eben auch nicht jeder.

Dann ist natürlich auch der Parteivortrag entscheident: Ein auf
Markenrecht spezialisierter Anwalt mit hinreichender Erfahrung spielt
eben jeden Dorfanwalt, der auch schon mal davon gehört hat, locker von
der Bühne. Selbst wenn die Argumente des Dorfanwaltes auch nicht so ganz
ohne sind; irgendein Fehlerchen unterläuft dem schon.
Helmut Richter
2016-01-05 22:13:25 UTC
Permalink
Post by Lars Gebauer
Post by Helmut Richter
Post by Lars Gebauer
Post by Hans-Peter Diettrich
Allerdings treibt die Rechtsprechung auch im Markenrecht oft seltsame
Blüten, siehe Wikipedia zu "Markenrecht (Deutschland)#Sonstiges".
Welcher Mensch kann denn einen Eierbecher nicht von einem
Medienabspielgerät unterscheiden?
Verwechselungsgefahr ist nur ein Aspekt. Täuschung der Öffentlichkeit
über den (wahren) Hersteller ein anderer.
Da hat das Gericht also doch Recht gehabt: Wenn jemand einen Eierbecher
unter dem Namen "Eipott" kauft, erwartet der selbstverständlich, dass
das Ding von Apple produziert wurde.
Warum wohl wurde das Dinx unter dem Namen "Eipott" vertrieben? Bestand
dabei wirklich keinerlei Absicht, von der berühmten Marke zu
profitieren? (Was noch einmal ein Aspekt wäre.)
Es wurde unter einem Namen vertrieben, der ein Wortspiel mit einem
Markennamen eines *völlig anderen* Produkts ist, das in keiner Relation
zum angebotenen Produkt steht. Man profitiert davon eben nicht vom Ruf
der Marke für das andere Produkt. Wäre es ein in irgendeiner Hinsicht
ähnliches Produkt, könnte eine Verwechslung auftreten. So nicht.

Ich kenne einen Fischhändler, der verkauft Fische unter dem Namen
"Heilbutt" verkauft? Klingt doch auch ähnlich. Der will sicher vom Ruf
des IPod profitieren.
Post by Lars Gebauer
BTW: Markeninhaber *müssen* ihre Marke verteidigen.
Klar, aber gegen Leute, die ein *völlig anderes* Produkt verkaufen?
Es gab mal ein Kleintransporter namens "Tempo". Muss man diese Marke
gegen Verwässerung durch Papiertaschentücher schützen?
--
Helmut Richter
Hans-Peter Diettrich
2016-01-06 03:58:32 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Lars Gebauer
BTW: Markeninhaber *müssen* ihre Marke verteidigen.
Klar, aber gegen Leute, die ein *völlig anderes* Produkt verkaufen?
Es gab mal ein Kleintransporter namens "Tempo". Muss man diese Marke
gegen Verwässerung durch Papiertaschentücher schützen?
Eben ist mir eingefallen:
In einem hypothetischen Roman wird ein Markenname benutzt, den es zu
dieser Zeit noch garnicht gab. Inzwischen ist dieser Markenname geschützt.

Hat der Inhaber der Marke Ansprüche gegen den Autor?

Hat der Autor Ansprüche gegen den Inhaber der Marke (Löschung)?

Inwiefern ändert sich die Rechtslage, wenn der Markenname bereits vor
Erscheinen des Romans geschützt war?

DoDi
Lars Gebauer
2016-01-06 11:03:28 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
In einem hypothetischen Roman wird ein Markenname benutzt, den es zu
dieser Zeit noch garnicht gab. Inzwischen ist dieser Markenname geschützt.
Hat der Inhaber der Marke Ansprüche gegen den Autor?
Nein.
Post by Hans-Peter Diettrich
Hat der Autor Ansprüche gegen den Inhaber der Marke (Löschung)?
Kommt drauf an.
Post by Hans-Peter Diettrich
Inwiefern ändert sich die Rechtslage, wenn der Markenname bereits vor
Erscheinen des Romans geschützt war?
Kommt drauf an.
Lars Gebauer
2016-01-06 10:59:21 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Lars Gebauer
Post by Helmut Richter
Da hat das Gericht also doch Recht gehabt: Wenn jemand einen Eierbecher
unter dem Namen "Eipott" kauft, erwartet der selbstverständlich, dass
das Ding von Apple produziert wurde.
Warum wohl wurde das Dinx unter dem Namen "Eipott" vertrieben? Bestand
dabei wirklich keinerlei Absicht, von der berühmten Marke zu
profitieren? (Was noch einmal ein Aspekt wäre.)
Es wurde unter einem Namen vertrieben, der ein Wortspiel mit einem
Markennamen eines *völlig anderen* Produkts ist, das in keiner Relation
zum angebotenen Produkt steht.
Außer dem Namen, natürlich. Der als Marke geschützt ist.
Post by Helmut Richter
Man profitiert davon eben nicht vom Ruf
der Marke für das andere Produkt.
Ganz genau. Deswegen mußte es ja unbedingt auch ein Wortspiel mit einem
berühmten Markennamen sein. Vollkommen logisch! Irgendein anderer der
Millionen möglichen Namen wäre dafür auf gar keinen Fall in Frage gekommen!
Post by Helmut Richter
Wäre es ein in irgendeiner Hinsicht
ähnliches Produkt, könnte eine Verwechslung auftreten. So nicht.
Aktuell geht es nicht um Verwechselung. Sondern um Trittbrettfahrerei.
Schon gemerkt?
Post by Helmut Richter
Post by Lars Gebauer
BTW: Markeninhaber *müssen* ihre Marke verteidigen.
Klar, aber gegen Leute, die ein *völlig anderes* Produkt verkaufen?
Natürlich. Es geht um Verwässerung.
Post by Helmut Richter
Es gab mal ein Kleintransporter namens "Tempo". Muss man diese Marke
gegen Verwässerung durch Papiertaschentücher schützen?
Kommt drauf an.
Helmut Richter
2016-01-06 12:05:05 UTC
Permalink
Post by Lars Gebauer
Ganz genau. Deswegen mußte es ja unbedingt auch ein Wortspiel mit einem
berühmten Markennamen sein. Vollkommen logisch! Irgendein anderer der
Millionen möglichen Namen wäre dafür auf gar keinen Fall in Frage gekommen!
Gibt es Millionen möglicher Namen, wenn mit jedem Namen auch alle
oberflächlich ähnlichen Namen für *alle* Produkte mit geschützt werden?
Wieviele Millionen Farben kann man verwenden, wenn Lila (magentafarben)
markenmäßig der Telekom gehört und sicher auch andere Firmen ordentliche
Teile der Palette möglicher Farben belegen? Usw.
Post by Lars Gebauer
Post by Helmut Richter
Wäre es ein in irgendeiner Hinsicht
ähnliches Produkt, könnte eine Verwechslung auftreten. So nicht.
Aktuell geht es nicht um Verwechselung. Sondern um Trittbrettfahrerei.
Schon gemerkt?
Ich hatte deine Bemerkung "Täuschung der Öffentlichkeit über den
(wahren) Hersteller" ernstgenommen. Eine solche Täuschung ist hier nicht
möglich, weil die beiden Anbieter sich offensichtlich in ihrem
Produktangebot nicht überlappen. Inzwischen geht es nicht mehr darum.
Auch recht.

Aber nochmal: inwiefern profitiert ein Anbieter von Eierbechern davon,
dass Applea IPods einen guten Ruf haben? Hält man die Eierbecher für
besser, weil der Name so ähnlich klingt wie ein renommiertes völlig
anderes Produkt, wenn man schon nicht, wie in deinem vorigen Beitrag
noch unterstellt, aus dem Namen auf den Hersteller schließen könnte?
--
Helmut Richter
Frank Hucklenbroich
2016-01-06 12:17:33 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Aber nochmal: inwiefern profitiert ein Anbieter von Eierbechern davon,
dass Applea IPods einen guten Ruf haben?
Weil er durch den "lustigen" Namen vielleicht dem einen oder anderen
Apple-Fan als Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt wird?
Post by Helmut Richter
Hält man die Eierbecher für
besser, weil der Name so ähnlich klingt wie ein renommiertes völlig
anderes Produkt, wenn man schon nicht, wie in deinem vorigen Beitrag
noch unterstellt, aus dem Namen auf den Hersteller schließen könnte?
Für besser nicht, aber das Wortspiel "Ipod" / "Ei-Pott" mag so mancher
Kunde vielleicht amüsant finden und deshalb zugreifen. Gerade bei so
relativ billigen Produkten kann sowas manchmal ausschlaggebend sein.

Grüße,

Frank
Helmut Richter
2016-01-06 12:27:39 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Helmut Richter
Aber nochmal: inwiefern profitiert ein Anbieter von Eierbechern davon,
dass Applea IPods einen guten Ruf haben?
Weil er durch den "lustigen" Namen vielleicht dem einen oder anderen
Apple-Fan als Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt wird?
Einverstanden. Apple wird dadurch aber nicht in derselben Art und Weise
geschädigt wie Maggi, wenn ich Fertigsuppen unter dem Namen Mäcki
verkaufe und so den Namen Maggi verwässere und so von Maggis Ruf profitiere.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Helmut Richter
Hält man die Eierbecher für
besser, weil der Name so ähnlich klingt wie ein renommiertes völlig
anderes Produkt, wenn man schon nicht, wie in deinem vorigen Beitrag
noch unterstellt, aus dem Namen auf den Hersteller schließen könnte?
Für besser nicht, aber das Wortspiel "Ipod" / "Ei-Pott" mag so mancher
Kunde vielleicht amüsant finden und deshalb zugreifen. Gerade bei so
relativ billigen Produkten kann sowas manchmal ausschlaggebend sein.
Ist das Apples gute Idee oder die des Eierbecherverkäufers? Ich denke
letzteres -- der darf dann auch davon profitieren.
--
Helmut Richter
Lars Gebauer
2016-01-06 12:42:19 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Helmut Richter
Aber nochmal: inwiefern profitiert ein Anbieter von Eierbechern davon,
dass Applea IPods einen guten Ruf haben?
Weil er durch den "lustigen" Namen vielleicht dem einen oder anderen
Apple-Fan als Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt wird?
Einverstanden.
Gut.
Post by Helmut Richter
Apple wird dadurch aber nicht in derselben Art und Weise
geschädigt wie Maggi, wenn ich Fertigsuppen unter dem Namen Mäcki
verkaufe und so den Namen Maggi verwässere und so von Maggis Ruf profitiere.
Deswegen werden der Streitwert sowie ein eventuell anfallender
Schadenersatz ja auch individuell festgelegt.
Post by Helmut Richter
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Helmut Richter
Hält man die Eierbecher für
besser, weil der Name so ähnlich klingt wie ein renommiertes völlig
anderes Produkt, wenn man schon nicht, wie in deinem vorigen Beitrag
noch unterstellt, aus dem Namen auf den Hersteller schließen könnte?
Für besser nicht, aber das Wortspiel "Ipod" / "Ei-Pott" mag so mancher
Kunde vielleicht amüsant finden und deshalb zugreifen. Gerade bei so
relativ billigen Produkten kann sowas manchmal ausschlaggebend sein.
Ist das Apples gute Idee oder die des Eierbecherverkäufers?
Es war die schlechte Idee des Eierbecherverkäufers.
Ulrich Maier
2016-01-06 17:26:39 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Helmut Richter
Aber nochmal: inwiefern profitiert ein Anbieter von Eierbechern davon,
dass Applea IPods einen guten Ruf haben?
Weil er durch den "lustigen" Namen vielleicht dem einen oder anderen
Apple-Fan als Geschenk unter den Weihnachtsbaum gelegt wird?
Einverstanden. Apple wird dadurch aber nicht in derselben Art und Weise
geschädigt wie Maggi, wenn ich Fertigsuppen unter dem Namen Mäcki
verkaufe und so den Namen Maggi verwässere und so von Maggis Ruf profitiere.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Helmut Richter
Hält man die Eierbecher für
besser, weil der Name so ähnlich klingt wie ein renommiertes völlig
anderes Produkt, wenn man schon nicht, wie in deinem vorigen Beitrag
noch unterstellt, aus dem Namen auf den Hersteller schließen könnte?
Für besser nicht, aber das Wortspiel "Ipod" / "Ei-Pott" mag so mancher
Kunde vielleicht amüsant finden und deshalb zugreifen. Gerade bei so
relativ billigen Produkten kann sowas manchmal ausschlaggebend sein.
Ist das Apples gute Idee oder die des Eierbecherverkäufers? Ich denke
letzteres -- der darf dann auch davon profitieren.
Es ist immer gut, sich zuerst zu informieren. Die Marke IPOD ist auch
für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ geschützt.

Markeninhaber versuchen ihre Marken gerne sehr umfassend für möglichst
viele Produkte und Deinstleistungen zu schützen. Das praktische Problem
ist nur, dass die Marken auch für alle diese Produkte in Deutschland
_ernsthaft_ benutzt werden müssen, sonst geht der Markenschutz für diese
Produkte/Dienstleistungen nach fünf Jahren verloren.

Statt Dich unbegründet zu besorgen oder Dich in dieser UG
fehlinformieren zu lassen, empfehle ich Dir einen Bick ins Markengesetz.

Ulrich
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2016-01-06 19:46:51 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Es ist immer gut, sich zuerst zu informieren. Die Marke IPOD ist
auch für „Geräte und Behälter für Haushalt und Küche“ geschützt.
Markeninhaber versuchen ihre Marken gerne sehr umfassend für
möglichst viele Produkte und Deinstleistungen zu schützen. Das
praktische Problem ist nur, dass die Marken auch für alle diese
Produkte in Deutschland _ernsthaft_ benutzt werden müssen, sonst
geht der Markenschutz für diese Produkte/Dienstleistungen nach
fünf Jahren verloren.
Das Benutzen ist aber doch praktisch nie der Fall - gibt es da
irgendwelche einschlägigen Urteile, wo die Nichtnutzung (einer sehr
prominenten Marke) in diversen zusätzlich registrierten Warenklassen
dann auch entsprechende Folgen nach sich gezogen hätte?

Servus,
Stefan
--
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Stefan. Laut und vertraut!
(Sloganizer)
Lars Gebauer
2016-01-06 19:56:02 UTC
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Ulrich Maier
Markeninhaber versuchen ihre Marken gerne sehr umfassend für
möglichst viele Produkte und Deinstleistungen zu schützen. Das
praktische Problem ist nur, dass die Marken auch für alle diese
Produkte in Deutschland _ernsthaft_ benutzt werden müssen, sonst
geht der Markenschutz für diese Produkte/Dienstleistungen nach
fünf Jahren verloren.
Berühmten Marken wird gerne etwas mehr Spielraum gewährt.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Das Benutzen ist aber doch praktisch nie der Fall - gibt es da
irgendwelche einschlägigen Urteile, wo die Nichtnutzung (einer sehr
prominenten Marke) in diversen zusätzlich registrierten Warenklassen
dann auch entsprechende Folgen nach sich gezogen hätte?
Ein anderer Interessent an der Marke müßte dafür einen Antrag auf
Löschung stellen.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2016-01-06 20:38:20 UTC
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Post by Lars Gebauer
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Ulrich Maier
Markeninhaber versuchen ihre Marken gerne sehr umfassend für
möglichst viele Produkte und Deinstleistungen zu schützen. Das
praktische Problem ist nur, dass die Marken auch für alle diese
Produkte in Deutschland _ernsthaft_ benutzt werden müssen, sonst
geht der Markenschutz für diese Produkte/Dienstleistungen nach
fünf Jahren verloren.
Berühmten Marken wird gerne etwas mehr Spielraum gewährt.
Was ich aus rechtlicher Perspektive durchaus seltsam finde.
Post by Lars Gebauer
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Das Benutzen ist aber doch praktisch nie der Fall - gibt es da
irgendwelche einschlägigen Urteile, wo die Nichtnutzung (einer sehr
prominenten Marke) in diversen zusätzlich registrierten Warenklassen
dann auch entsprechende Folgen nach sich gezogen hätte?
Ein anderer Interessent an der Marke müßte dafür einen Antrag auf
Löschung stellen.
Klar. Aber angesichts der Vielzahl an Streitfällen hätte da doch schon
längst jemand kommen müssen (am Beispiel EiPott - gibt es denn von Apple
unter dem gegenständlichen Markennamen irgendwelche Küchenartikel?).

Servus,
Stefan
--
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Stefan: Mit der Sympathie des Verführers.
(Sloganizer)
Ulrich Maier
2016-01-06 22:44:37 UTC
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Lars Gebauer
Post by Ulrich Maier
Markeninhaber versuchen ihre Marken gerne sehr umfassend für
möglichst viele Produkte und Deinstleistungen zu schützen. Das
praktische Problem ist nur, dass die Marken auch für alle diese
Produkte in Deutschland _ernsthaft_ benutzt werden müssen, sonst
geht der Markenschutz für diese Produkte/Dienstleistungen nach
fünf Jahren verloren.
Berühmten Marken wird gerne etwas mehr Spielraum gewährt.
Was ich aus rechtlicher Perspektive durchaus seltsam finde.
Du musst Deinen Vorposter auch nicht besonders ernst nehmen. Der höhere
Schutz "bekannter Marken" ergibt sich nämlich direkt aus § 14 Abs. 2 Nr.
3 MarkenG!

Ähnlichen Schutz gibt es für notorisch bekannte Marken nach § 10
MarkenG, die im Inland nicht einmal benutzt werden müssen (siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Notorisch_bekannte_Marken).

Ulrich
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2016-01-07 05:13:36 UTC
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Post by Ulrich Maier
Ähnlichen Schutz gibt es für notorisch bekannte Marken nach § 10
MarkenG, die im Inland nicht einmal benutzt werden müssen (siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Notorisch_bekannte_Marken).
Hm. Gerade für das angeführte Beispiel "Linux" gibt es doch
bekanntlich ein Waschmittel gleichen Namens (und die Schweiz
sollte sich doch an den selben Konventionen orientieren müssen).

Zudem lese ich auf <https://de.wikipedia.org/wiki/Linux_(Waschmittel)>
gerade eben, dass die Fa. Rösch auch Produkte mit den Namen "Mäc oxi"
und "micro&soft" vertreibt. Wie schaffen die das?

Servus,
Stefan
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Stefan - sympathische Liebe, die nie und nimmer buddelt.
(Sloganizer)
Hans-Peter Diettrich
2016-01-07 05:04:50 UTC
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Lars Gebauer
Ein anderer Interessent an der Marke müßte dafür einen Antrag auf
Löschung stellen.
Klar. Aber angesichts der Vielzahl an Streitfällen hätte da doch schon
längst jemand kommen müssen (am Beispiel EiPott - gibt es denn von Apple
unter dem gegenständlichen Markennamen irgendwelche Küchenartikel?).
Vielleicht reicht ja eine App für Einkaufszettel, die aus dem iPod ein
Küchengerät macht?

DoDi
Jens Müller
2016-01-09 13:56:44 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Lars Gebauer
Ein anderer Interessent an der Marke müßte dafür einen Antrag auf
Löschung stellen.
Klar. Aber angesichts der Vielzahl an Streitfällen hätte da doch schon
längst jemand kommen müssen (am Beispiel EiPott - gibt es denn von Apple
unter dem gegenständlichen Markennamen irgendwelche Küchenartikel?).
Vielleicht reicht ja eine App für Einkaufszettel, die aus dem iPod ein
Küchengerät macht?
Oder eine Eieruhr-App ...

Ulrich Maier
2016-01-06 22:52:29 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Ulrich Maier
Markeninhaber versuchen ihre Marken gerne sehr umfassend für
möglichst viele Produkte und Deinstleistungen zu schützen. Das
praktische Problem ist nur, dass die Marken auch für alle diese
Produkte in Deutschland _ernsthaft_ benutzt werden müssen, sonst
geht der Markenschutz für diese Produkte/Dienstleistungen nach
fünf Jahren verloren.
Das Benutzen ist aber doch praktisch nie der Fall
Wie kommst Du darauf? Bei IPOD war es offenbar der Fall (es sei denn, es
galt noch die 5-jährige Anfangsphase).
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
gibt es da irgendwelche einschlägigen Urteile, wo die Nichtnutzung (einer sehr
prominenten Marke)
Für "sehr prominente Marken" gibt es den besonderen Schutz "berühmter"
oder "notorisch bekannter" Marken nach §§ 14 Abs. 2 Nr. 3 und 10
MarkenG. Der Schutz gilt hier auch für nicht benutzte Waren und
Dienstleistungen.

Ulrich
Lars Gebauer
2016-01-06 12:37:30 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Lars Gebauer
Ganz genau. Deswegen mußte es ja unbedingt auch ein Wortspiel mit einem
berühmten Markennamen sein. Vollkommen logisch! Irgendein anderer der
Millionen möglichen Namen wäre dafür auf gar keinen Fall in Frage gekommen!
Gibt es Millionen möglicher Namen,
Natürlich. Tagtäglich werden - keine Ahnung wie viele - Marken
angemeldet ohne daß es zu Kollisionen kommt. Tatsächlich dürften die
Möglichkeiten unabzählbar sein.
Post by Helmut Richter
wenn mit jedem Namen auch alle
oberflächlich ähnlichen Namen für *alle* Produkte mit geschützt werden?
Geschieht ja nicht. Und selbst wenn: siehe oben.
Post by Helmut Richter
Wieviele Millionen Farben kann man verwenden, wenn Lila (magentafarben)
markenmäßig der Telekom gehört
http://www.anwalt.de/rechtstipps/farben-als-marke_063117.html
Post by Helmut Richter
und sicher auch andere Firmen ordentliche
Teile der Palette möglicher Farben belegen? Usw.
Jaja. Der Kampf ums Rot ist übrigens auch noch nicht entschieden, der
Untergang des Abendlandes ist nahe.
Post by Helmut Richter
Post by Lars Gebauer
Post by Helmut Richter
Wäre es ein in irgendeiner Hinsicht
ähnliches Produkt, könnte eine Verwechslung auftreten. So nicht.
Aktuell geht es nicht um Verwechselung. Sondern um Trittbrettfahrerei.
Schon gemerkt?
Ich hatte deine Bemerkung "Täuschung der Öffentlichkeit über den
(wahren) Hersteller" ernstgenommen.
Und als ich wußte, worums überhaupt geht, habe ich auf "Bestand dabei
wirklich keinerlei Absicht, von der berühmten Marke zu profitieren? (Was
noch einmal ein Aspekt wäre.)" eingeschränkt. Hast Du bestimmt nur
"überlesen".
Post by Helmut Richter
Aber nochmal: inwiefern profitiert ein Anbieter von Eierbechern davon,
dass Applea IPods einen guten Ruf haben?
Darauf hat Frank schon vollkommen zutreffend geantwortet.
Ulrich Maier
2016-01-06 17:13:47 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Lars Gebauer
Ganz genau. Deswegen mußte es ja unbedingt auch ein Wortspiel mit einem
berühmten Markennamen sein. Vollkommen logisch! Irgendein anderer der
Millionen möglichen Namen wäre dafür auf gar keinen Fall in Frage gekommen!
Gibt es Millionen möglicher Namen, wenn mit jedem Namen auch alle
oberflächlich ähnlichen Namen für *alle* Produkte mit geschützt werden?
Wieviele Millionen Farben kann man verwenden, wenn Lila (magentafarben)
markenmäßig der Telekom gehört und sicher auch andere Firmen ordentliche
Teile der Palette möglicher Farben belegen? Usw.
Keine Sorge. Die Verwendung der Produktbezteichnung "Eipott" wurde
untersagt, weil die Marke "IPOD" unter anderem auch für „Geräte und
Behälter für Haushalt und Küche“ geschützt war." Es lag also
1. Namensähnlichkeit (identisch ausgesprochen) und
2. Produktgleichheit vor.

Klar, dass da der Markenschutz greift!

Ulrich
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