Discussion:
Wiedergabe eines Zeitungsartikels in eigenen Worten
(zu alt für eine Antwort)
Mathias Wührmann
2003-10-20 23:23:05 UTC
Permalink
Hallo,

was sagt das Urheberrecht dazu, wenn ich die Grundaussage eines
Zeitungsartikels in eigenen Worten wiedergebe und auch die Quelle
angebe? Beispiel:

http://finanzen.sueddeutsche.de/nws.php?nws_id=1000255069&cmp_id=1000004
236&ntp_id=362,385

Hat die Süddeutsche etwas für die Wiedergabe der Aussagen aus dem Focus
zahlen müssen? Darf ich den Inhalt des o.g. Links mit eigenen Worten
ohne Probleme wiedergeben und dabei auch den Focus als Quelle nennen?

Vielen Dank,

Mathias Wührmann
Goetz Buchholz
2003-10-28 13:05:57 UTC
Permalink
Post by Mathias Wührmann
was sagt das Urheberrecht dazu, wenn ich die Grundaussage
eines Zeitungsartikels in eigenen Worten wiedergebe und auch
die Quelle angebe?
Das Urheberrecht sagt gar nichts dazu. Weil *Inhalte* nicht dem UrhG
unterliegen. Sprich: Du darfst jeden Sachverhalt, den du irgendwo liest,
anderswo in eigenen Worten veröffentlichen - auch ohne Quellenangabe. Das
Urheberrecht schützt nur die konkreten Formulierungen - nicht den Inhalt.

Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
***@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
Mathias Wührmann
2003-10-28 13:43:43 UTC
Permalink
Post by Goetz Buchholz
Das Urheberrecht sagt gar nichts dazu. Weil *Inhalte* nicht dem UrhG
unterliegen. Sprich: Du darfst jeden Sachverhalt, den du irgendwo liest,
anderswo in eigenen Worten veröffentlichen - auch ohne Quellenangabe. Das
Urheberrecht schützt nur die konkreten Formulierungen - nicht den Inhalt.
Hätte mich anders auch gewundert, wollte trotzdem lieber mal nachfragen.
Vielen Dank!
Jens Fangmeier
2003-10-28 14:24:50 UTC
Permalink
On Tue, 28 Oct 2003 14:05:57 +0100, "Goetz Buchholz"
Post by Goetz Buchholz
Post by Mathias Wührmann
was sagt das Urheberrecht dazu, wenn ich die Grundaussage
eines Zeitungsartikels in eigenen Worten wiedergebe und auch
die Quelle angebe?
Das Urheberrecht sagt gar nichts dazu. Weil *Inhalte* nicht dem UrhG
unterliegen. Sprich: Du darfst jeden Sachverhalt, den du irgendwo liest,
anderswo in eigenen Worten veröffentlichen - auch ohne Quellenangabe. Das
Vorsicht: Es können evtl. andere Gesetzte betroffen sein. (kann dann
sogar strafbar sein - z.B. Dokumente, die bei einer nicht öffentlichen
gerichtsverhandlung vorgetragen werden - und es gibt bestimmt noch
andere Ausnahmen).

Aber auf jedenfall gemäß Urherberecht spricht nichts dagegen.
Post by Goetz Buchholz
Urheberrecht schützt nur die konkreten Formulierungen - nicht den Inhalt.
Wobei ich da nicht ganz sicher bin, ob das wirklich so stimmt - z.B.
darf man ja - soweit ich weiß - auch nicht einfach so ein Englisches
Buch ins Deutsche übersetzen und dann hier verkaufen - obwohl hierbei
ja defintiv die Formulierung verändert wird (und manchmal sogar der
Inhalt :-; )

Ich würde daher schon sagen, daß ein einfaches "Umformulieren" nicht
ausreich.


Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * ***@feurio.de
http://www.feurio.de: Feurio! - The program for audio-CDs
http://shop.feurio.de: Feurio! Shop - über 200 CD- und DVD-Rohlinge
http://www.schwarze.cd: CD-Rohlinge mit schwarzer Schreibseite
Jan Schejbal
2003-10-28 18:34:24 UTC
Permalink
Hallo!
Wenn man das Buch aber in eigenen worten nacherzählt (müsste erlaubt
sein), ist es IMHO etwas anderes, als eine Übersetzung.
Jan
--
Use "FROM NG" in the subject of e-mail replies, please.
A filter deletes all mails without this string.
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht!
Jens Fangmeier
2003-10-29 11:56:44 UTC
Permalink
Post by Jan Schejbal
Hallo!
Wenn man das Buch aber in eigenen worten nacherzählt (müsste erlaubt
sein), ist es IMHO etwas anderes, als eine Übersetzung.
Jan
Klar - wobei für mich auch "nacherzählen" und "umformulieren"
verschiedene Sachen sind.

Ein einfaches Umformulieren der Sätze ist für mich schon mit einer
übersetzung verlgeichbar, während beim Nacherzählen ja sozusagen "nur"
der Handlungsfaden aufgenommen, aber neu erzählt wird.

Klar, hier sind die grenzen natürlich fließend.



Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * ***@feurio.de
http://www.feurio.de: Feurio! - The program for audio-CDs
http://shop.feurio.de: Feurio! Shop - über 200 CD- und DVD-Rohlinge
http://www.schwarze.cd: CD-Rohlinge mit schwarzer Schreibseite
Sevo Stille
2003-10-29 10:07:55 UTC
Permalink
Post by Jens Fangmeier
Vorsicht: Es können evtl. andere Gesetzte betroffen sein. (kann dann
sogar strafbar sein - z.B. Dokumente, die bei einer nicht öffentlichen
gerichtsverhandlung vorgetragen werden - und es gibt bestimmt noch
andere Ausnahmen).
Allen Ausnahmen gemeinsam wäre allerdings das Fehlen einer öffentlichen
Quelle. Und wenn der Journalist nicht selbst der Geheimnisträger ist,
ist es nach allgemeinem Rechtsverständnis für ihn straffrei - das letzte
Mal, daß ein Verfahren wegen Landesverrats gegen Journalisten
angestrengt wurde, war m.W. die Spiegel-Affäre, und wie die für FJS
ausgegangen ist, sollte bekannt sein...

Sevo
Jens Fangmeier
2003-10-29 11:54:44 UTC
Permalink
Post by Sevo Stille
Post by Jens Fangmeier
Vorsicht: Es können evtl. andere Gesetzte betroffen sein. (kann dann
sogar strafbar sein - z.B. Dokumente, die bei einer nicht öffentlichen
gerichtsverhandlung vorgetragen werden - und es gibt bestimmt noch
andere Ausnahmen).
Allen Ausnahmen gemeinsam wäre allerdings das Fehlen einer öffentlichen
Quelle. Und wenn der Journalist nicht selbst der Geheimnisträger ist,
ist es nach allgemeinem Rechtsverständnis für ihn straffrei - das letzte
Wenn es eine nicht öffentliche gerichtsverhandlung ist nicht, steht
extra im stgb:

http://lawww.de/Library/stgb/353d.htm:

§ 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer

1. entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine
Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war,
oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen
Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung macht,


Knackpunkt ist halt das die "nicht öffentliche Gerichtsverhandlung".

Tschau, Jens
--
Jens Fangmeier * ***@feurio.de
http://www.feurio.de: Feurio! - The program for audio-CDs
http://shop.feurio.de: Feurio! Shop - über 200 CD- und DVD-Rohlinge
http://www.schwarze.cd: CD-Rohlinge mit schwarzer Schreibseite
Heiko Nock
2003-10-28 19:12:20 UTC
Permalink
Post by Goetz Buchholz
Post by Mathias Wührmann
was sagt das Urheberrecht dazu, wenn ich die Grundaussage
eines Zeitungsartikels in eigenen Worten wiedergebe und auch
die Quelle angebe?
Das Urheberrecht sagt gar nichts dazu. Weil *Inhalte* nicht dem UrhG
unterliegen. Sprich: Du darfst jeden Sachverhalt, den du irgendwo liest,
anderswo in eigenen Worten veröffentlichen - auch ohne Quellenangabe. Das
Urheberrecht schützt nur die konkreten Formulierungen - nicht den Inhalt.
Das stimmt nicht. Du kannst ja mal versuchen, den Inhalt eines Harry Potter
Romans mit anderen Formulierungen wiederzugeben.
--
Ciao, Heiko...
Sevo Stille
2003-10-29 12:23:44 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Das stimmt nicht. Du kannst ja mal versuchen, den Inhalt eines Harry Potter
Romans mit anderen Formulierungen wiederzugeben.
Mit dem Inhalt kannst du das, mit den enthaltenen Marken nicht - die
angegriffenen Harry Potter-Ripoffs hatten keine Spur von Ähnlichkeiten
in der Story, sondern verwendeten nach Meinung des Verlags ähnliche
Namen. So gesehen ist Harry Potter nach aktueller Rechtsprechung halt
keine Literatur, sondern Fastfood.

Sevo
Heiko Nock
2003-10-30 12:56:13 UTC
Permalink
Post by Sevo Stille
Post by Heiko Nock
Das stimmt nicht. Du kannst ja mal versuchen, den Inhalt eines Harry Potter
Romans mit anderen Formulierungen wiederzugeben.
Mit dem Inhalt kannst du das, mit den enthaltenen Marken nicht - die
angegriffenen Harry Potter-Ripoffs hatten keine Spur von Ähnlichkeiten
in der Story, sondern verwendeten nach Meinung des Verlags ähnliche
Namen.
Es ging nicht um angegriffene "Harry Potter"-Ripoffs, sondern darum, daß
das Urheberrecht nicht nur die Form schützt. Im übrigen kann man es mit
dem Inhalt gerade nicht.
Post by Sevo Stille
So gesehen ist Harry Potter nach aktueller Rechtsprechung halt keine
Literatur, sondern Fastfood.
Und das ist eine völlig unsinnige Schlußfolgerung ohne Zusammenhang.
--
Ciao, Heiko...
Goetz Buchholz
2003-10-29 12:32:28 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Post by Goetz Buchholz
unterliegen. Sprich: Du darfst jeden Sachverhalt, den du
irgendwo liest, anderswo in eigenen Worten veröffentlichen -
auch ohne Quellenangabe. Das Urheberrecht schützt nur die
konkreten Formulierungen - nicht den Inhalt.
Das stimmt nicht. Du kannst ja mal versuchen, den Inhalt eines
Harry Potter Romans mit anderen Formulierungen
wiederzugeben.
Ich sprach von *Sach*verhalt, der OP fragte nach Zeitungsartikeln, nicht
nach Romanen. Deren Handlungsablauf ist natürlich auch urheberrechtlich
geschützt ist - aber das stand hier gar nicht zur Debatte.

Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
***@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
Florian Weimer
2003-10-29 17:32:46 UTC
Permalink
Post by Goetz Buchholz
Ich sprach von *Sach*verhalt, der OP fragte nach Zeitungsartikeln, nicht
nach Romanen. Deren Handlungsablauf ist natürlich auch urheberrechtlich
geschützt ist - aber das stand hier gar nicht zur Debatte.
In Zeitungen werden durchaus Artikel veröffentlicht, die dem Roman
(oder zumindest der Kurzgeschichte) nahestehen. Nicht alles sind
Tatsachenbeschreibungen. 8-)
Heiko Nock
2003-10-30 12:58:54 UTC
Permalink
Post by Goetz Buchholz
Post by Heiko Nock
Das Urheberrecht schützt nur die konkreten Formulierungen - nicht den
Inhalt.
Das stimmt nicht. Du kannst ja mal versuchen, den Inhalt eines
Harry Potter Romans mit anderen Formulierungen
wiederzugeben.
Ich sprach von *Sach*verhalt, der OP fragte nach Zeitungsartikeln, nicht
nach Romanen. Deren Handlungsablauf ist natürlich auch urheberrechtlich
geschützt ist - aber das stand hier gar nicht zur Debatte.
Dann ist obige Behauptung falsch formuliert. Wie auch deine Behauptung in
einem anderen Posting, daß Inhalte nicht dem Urheberrecht unterliegen.
--
Ciao, Heiko...
Goetz Buchholz
2003-10-31 10:54:28 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Post by Goetz Buchholz
Ich sprach von *Sach*verhalt, der OP fragte nach
Zeitungsartikeln, nicht nach Romanen. Deren
Handlungsablauf ist natürlich auch urheberrechtlich
geschützt ist - aber das stand hier gar nicht zur Debatte.
Dann ist obige Behauptung falsch formuliert. Wie auch deine
Behauptung in einem anderen Posting, daß Inhalte nicht dem
Urheberrecht unterliegen.
Ja, genau das meint doch mein Posting - oder wie?

Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
***@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
Florian Weimer
2003-10-29 17:29:30 UTC
Permalink
Post by Goetz Buchholz
Das Urheberrecht sagt gar nichts dazu. Weil *Inhalte* nicht dem UrhG
unterliegen. Sprich: Du darfst jeden Sachverhalt, den du irgendwo
liest, anderswo in eigenen Worten veröffentlichen - auch ohne
Quellenangabe. Das Urheberrecht schützt nur die konkreten
Formulierungen - nicht den Inhalt.
Das scheint mir nicht auf alle Werke gleichermaßen zuzutreffen. Immer
wird wieder versucht, angebliche Plagiate gerichtlich zu verhindern,
selbst wenn ein Werk eindeutig eine künstlerische Auseinandersetzung
mit der Vorlage darstellt. Leider bekomme ich nie mit, wie solche
Sachen ausgehen (z.B. die Sache mit Schnitzlers Reigen).

Davon abgesehen kann man als Autor selbst mit seinen eigenen geistigen
Schöpfungen Patente anderer verletzen, ohne sich dessen bewußt zu
sein, oder man ist wegen Markenverletzungen dran usw.
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...