Discussion:
Weis jemand ´nen Anwalt...
(zu alt für eine Antwort)
Erich Kirchmayer
2013-05-27 17:46:43 UTC
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...der nicht "wegen massiver Überlastung" geringwertigere Fälle (bis
500EUR) sofort ablehnt?

Hallo,

ich bin bald am Verzweifeln. Da klauen Leute meine Bilder und kein Anwalt
will mich vertreten. Die "bösen Buben" sind Blogs, Facebook-Gruppen usw.
Ich würde leibend gerne die "Arbeit" in die Hand eines Anwalts legen, aber
alle bisher angefragten Kanzleien lehnen wegen angeblicher
"Arbetisüberlastung" oder sowas ab. Ist denen der Streitwert von 250-500
EUR zu niedrig???
Frank Nitzschner
2013-05-27 18:12:54 UTC
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Ist denen der Streitwert von 250-500 EUR zu niedrig???
Wie kommst du auf so niedrige Werte?
http://www.it-recht-kanzlei.de/bilderklau-im-internet.html

Grüsse
Frank
Erich Kirchmayer
2013-05-27 18:17:45 UTC
Permalink
Hi,
Post by Frank Nitzschner
Ist denen der Streitwert von 250-500 EUR zu niedrig???
Wie kommst du auf so niedrige Werte?
http://www.it-recht-kanzlei.de/bilderklau-im-internet.html
Bin halt kein Abzocker. Ist eben MEIN Preis, für den ich ein Bild für
einen Blog etc. verkaufen würde + 500% bei unerlaubter Nutzung (+
nochmal 100% bei Nicht-Nennung des Urhebers)
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Hans-Peter Diettrich
2013-05-27 20:42:31 UTC
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Post by Erich Kirchmayer
Hi,
Post by Frank Nitzschner
Ist denen der Streitwert von 250-500 EUR zu niedrig???
Wie kommst du auf so niedrige Werte?
http://www.it-recht-kanzlei.de/bilderklau-im-internet.html
Bin halt kein Abzocker. Ist eben MEIN Preis, für den ich ein Bild für
einen Blog etc. verkaufen würde + 500% bei unerlaubter Nutzung (+
nochmal 100% bei Nicht-Nennung des Urhebers)
Vielleicht ist es diese unübliche Rechnung, welche die Anwälte
abschreckt. Ich kann mich nicht erinnern, daß ein Gericht jemals einen
Aufschlag für *unerlaubte* Nutzung anerkannt hat.

DoDi
Axel Joensson
2013-06-02 08:40:45 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Erich Kirchmayer
Bin halt kein Abzocker. Ist eben MEIN Preis, für den ich ein Bild für
einen Blog etc. verkaufen würde + 500% bei unerlaubter Nutzung (+
nochmal 100% bei Nicht-Nennung des Urhebers)
Vielleicht ist es diese unübliche Rechnung, welche die Anwälte
abschreckt. Ich kann mich nicht erinnern, daß ein Gericht jemals einen
Aufschlag für *unerlaubte* Nutzung anerkannt hat.
Was ist mit
OLG Frankfurt am Main, Az. 11U 49/96(I/1) und
OLG Celle, Az 13U 81/96+ 13U 139/96?

Grüße
--
E-Mails an die "from"-Adresse werden ungelesen geloescht.
Fuer PM den gleichen Empfaengernamen bei gmx dot net benutzen.
Hans-Peter Diettrich
2013-06-02 13:24:43 UTC
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Post by Axel Joensson
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Erich Kirchmayer
Bin halt kein Abzocker. Ist eben MEIN Preis, für den ich ein Bild für
einen Blog etc. verkaufen würde + 500% bei unerlaubter Nutzung (+
nochmal 100% bei Nicht-Nennung des Urhebers)
Vielleicht ist es diese unübliche Rechnung, welche die Anwälte
abschreckt. Ich kann mich nicht erinnern, daß ein Gericht jemals einen
Aufschlag für *unerlaubte* Nutzung anerkannt hat.
Was ist mit
OLG Frankfurt am Main, Az. 11U 49/96(I/1) und
OLG Celle, Az 13U 81/96+ 13U 139/96?
Wenn ich diese Urteile nur finden könnte :-(

Falls Du Dich auf MFM beziehst:
"Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: bis zu dem fünffachen
Honorar (OLG Ffm Az 11U 49/96(1/1), OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96)."

Vertragsstrafen sind erst wirksam vereinbart, wenn der Vertrag
zustandegekommen ist. Im vorliegenden Fall also nicht.

DoDi
Axel Joensson
2013-06-03 22:30:47 UTC
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Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Axel Joensson
Was ist mit
OLG Frankfurt am Main, Az. 11U 49/96(I/1) und
OLG Celle, Az 13U 81/96+ 13U 139/96?
Wenn ich diese Urteile nur finden könnte :-(
Das OLG Ffm bzw. Celle oder ein Medienrechts-Fachanwalt deiner Wahl
werden dir helfen können.
Post by Hans-Peter Diettrich
"Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: bis zu dem fünffachen
Honorar (OLG Ffm Az 11U 49/96(1/1), OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96)."
Wird z.B. hier eingesetzt:
<http://www.blickpunkt-fotografie.de/media/images/agb.pdf>
Post by Hans-Peter Diettrich
Vertragsstrafen sind erst wirksam vereinbart, wenn der Vertrag
zustandegekommen ist. Im vorliegenden Fall also nicht.
Wenn jemand ein Bild/Artikel/Werk von mir nutzt, ohne überhaupt zu
fragen und ich - wie bei
<http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92&akt=empf
ehlungen_empfehlungen>
empfohlen - Vertragsbedingungen per offen zugreifbarer AGB definiert
habe, dann ich werde ich dem ungefragt Nutzenden sicher nicht freiwillig
bessere Konditionen einräumen als dem, der zumindest mal einen Vertrag
geschlossen und verletzt hat. Und letztlich geht der nicht Fragende -
juristisch gesehen - in gewissem Sinne durch die unerlaubte Nutzung wohl
einen Vertrag ein ... ich muss ihm das nur einsichtig machen.

Ich habe solche Margen (fünffacher marktüblicher Satz wegen
nachgewiesener Urheberrechtsverletzung) von einem Verlag im
deutschsprachigen Ausland gefordert und erhalten, der Artikel von mir
samt Fotos und meinem Namen drunter nicht nur ungefragt nachgedruckt,
sondern auch noch online angeboten hatte.

Der Anwalt, den ich hinterher (auch wegen einer anderen Angelegenheit)
fragte, grinste und sagte, vor Gericht hätte ich statt 500
wahrscheinlich max. 100 % Aufschlag auf die marktüblichen Honorare
durchgesetzt. Das wusste aber weder ich, noch jener Verlag. Merke: Nicht
auffindbare, aber häufig zitierte Aktenzeichen können sehr wirksam sein.
Post by Hans-Peter Diettrich
DoDi
Grüße!
--
E-Mails an die "from"-Adresse werden ungelesen geloescht.
Fuer PM den gleichen Empfaengernamen bei gmx dot net benutzen.
Hans-Peter Diettrich
2013-06-04 02:46:21 UTC
Permalink
Post by Axel Joensson
Post by Hans-Peter Diettrich
Vertragsstrafen sind erst wirksam vereinbart, wenn der Vertrag
zustandegekommen ist. Im vorliegenden Fall also nicht.
Wenn jemand ein Bild/Artikel/Werk von mir nutzt, ohne überhaupt zu
fragen und ich - wie bei
<http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92&akt=empf
ehlungen_empfehlungen>
empfohlen - Vertragsbedingungen per offen zugreifbarer AGB definiert
habe, dann ich werde ich dem ungefragt Nutzenden sicher nicht freiwillig
bessere Konditionen einräumen als dem, der zumindest mal einen Vertrag
geschlossen und verletzt hat.
Wenn der Richter anhand der Rechtslage entscheidet, bleibt Dir kein
Entscheidungsspielraum.

Aber Du willst ja anscheinend nur Deine Meinung progpagieren, also träum
ruhig weiter.

DoDi
Axel Joensson
2013-06-04 09:50:18 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
Post by Axel Joensson
Post by Hans-Peter Diettrich
Vertragsstrafen sind erst wirksam vereinbart, wenn der Vertrag
zustandegekommen ist. Im vorliegenden Fall also nicht.
Wenn jemand ein Bild/Artikel/Werk von mir nutzt, ohne überhaupt zu
fragen und ich - wie bei
<http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92&akt=empf
ehlungen_empfehlungen>
empfohlen - Vertragsbedingungen per offen zugreifbarer AGB definiert
habe, dann ich werde ich dem ungefragt Nutzenden sicher nicht freiwillig
bessere Konditionen einräumen als dem, der zumindest mal einen Vertrag
geschlossen und verletzt hat.
Wenn der Richter anhand der Rechtslage entscheidet, bleibt Dir kein
Entscheidungsspielraum.
Aber Du willst ja anscheinend nur Deine Meinung progpagieren, also träum
ruhig weiter.
DoDi
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
--
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Fuer PM den gleichen Empfaengernamen bei gmx dot net benutzen.
Thomas Koller
2013-06-04 11:05:42 UTC
Permalink
Post by Axel Joensson
Wenn jemand ein Bild/Artikel/Werk von mir nutzt, ohne überhaupt zu
fragen und ich - wie bei
<http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92&akt=empf
ehlungen_empfehlungen>
empfohlen - Vertragsbedingungen per offen zugreifbarer AGB definiert
habe, dann ich werde ich dem ungefragt Nutzenden sicher nicht freiwillig
bessere Konditionen einräumen als dem, der zumindest mal einen Vertrag
geschlossen und verletzt hat.
Demjenigen, der es ohne dich zu fragen nutzt, räumst du doch gar keine
Konditionen ein. Natürlich könntest ihm auch nachträglich noch einen
Vertrag anbieten, den muss der aber nicht annehmen. Wird er insbesondere
dann nicht tun, wenn er mit dem Vertrag schlechter wegkommt, als durch
das zahlen der Strafe für seine Urheberrechtsverletzung. Ausser er hat
Interesse dran, das Bild auch weiterhin zu nutzen.
Post by Axel Joensson
Und letztlich geht der nicht Fragende -
juristisch gesehen - in gewissem Sinne durch die unerlaubte Nutzung wohl
einen Vertrag ein ... ich muss ihm das nur einsichtig machen.
Wieso sollte er juristisch gesehen einen Vertrag eingehen? Er hat doch
nie irgendwelchen Vertragsbedingungen zugestimmt, auch nicht indirekt.
Er hat "lediglich" dein Urheberrecht verletzt.

Oder hast du beim Download der Bilder eine Rückfrage, die den Zugriff
erst nach expliziter Zustimmung zu einem Vertrag ermöglicht?

Tom
Thomas Hochstein
2013-06-15 16:41:32 UTC
Permalink
Post by Axel Joensson
Wenn jemand ein Bild/Artikel/Werk von mir nutzt, ohne überhaupt zu
fragen und ich - wie bei
<http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=43146fe782e92&akt=empf
ehlungen_empfehlungen>
empfohlen - Vertragsbedingungen per offen zugreifbarer AGB definiert
habe, dann ich werde ich dem ungefragt Nutzenden sicher nicht freiwillig
bessere Konditionen einräumen als dem, der zumindest mal einen Vertrag
geschlossen und verletzt hat.
Solange er das mitmacht, ist das ja auch kein Problem. Es entspricht
eben nur nicht der Rechtslage.
Post by Axel Joensson
Und letztlich geht der nicht Fragende -
juristisch gesehen - in gewissem Sinne durch die unerlaubte Nutzung wohl
einen Vertrag ein ...
Auch das ist nicht zutreffend.

-thh

Erich Kirchmayer
2013-06-04 19:25:40 UTC
Permalink
Hi,
Post by Hans-Peter Diettrich
"Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: bis zu dem fünffachen
Honorar (OLG Ffm Az 11U 49/96(1/1), OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U
139/96)."
Vertragsstrafen sind erst wirksam vereinbart, wenn der Vertrag
zustandegekommen ist. Im vorliegenden Fall also nicht.
Dann ist wohl ein Schild "Betreten verboten. Vorsicht
Schusswaffengebrauch" an militärischen Einrichtungen auch nicht wirksam,
oder? Einen "Vertrag" zum Betreten des Geländes hat nicht Jeder, kann
aber dennoch erschossen werden. Oder doch nicht?
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Hans-Peter Diettrich
2013-06-04 22:17:55 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Hi,
Post by Hans-Peter Diettrich
"Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: bis zu dem fünffachen
Honorar (OLG Ffm Az 11U 49/96(1/1), OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U
139/96)."
Vertragsstrafen sind erst wirksam vereinbart, wenn der Vertrag
zustandegekommen ist. Im vorliegenden Fall also nicht.
Dann ist wohl ein Schild "Betreten verboten. Vorsicht
Schusswaffengebrauch" an militärischen Einrichtungen auch nicht wirksam,
oder?
Das ist nur ein Hinweis auf die gesetzlich verankerten Regelungen
(Hausrecht...) und Maßnahmen.
Post by Erich Kirchmayer
Einen "Vertrag" zum Betreten des Geländes hat nicht Jeder, kann
aber dennoch erschossen werden. Oder doch nicht?
Ja, wer gegen ein Gesetz verstößt, muß mit den dort angedrohten
Konsequenzen rechnen - auch ohne besonderen Hinweis. Wer unerlaubt parkt
muß ja auch damit rechnen, daß sein Fahrzeug abgeschleppt wird, egal ob
er sich damit einverstanden erklärt hat oder nicht.


Was die Vergütung für Werksnutzungen betrifft, die steht zwar auch im
Gesetz (UrhG), jedoch ohne Preisliste. Preise und Aufschläge können per
Vertrag ausgehandelt werden, freiwillig bezahlt werden (Zahlen macht
Frieden), oder werden (ohne Vertrag) von einem Gericht festgestellt.

DoDi
Frank Nitzschner
2013-05-28 17:14:19 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Bin halt kein Abzocker. Ist eben MEIN Preis, für den ich ein Bild für
einen Blog etc. verkaufen würde + 500% bei unerlaubter Nutzung (+
nochmal 100% bei Nicht-Nennung des Urhebers)
Die Sache mit den Aufschlag für unerlaubte Nutzung ist
WIMRE bei Gericht keine ständig geübte Rechtssprechung.
Es wird aber eine Rolle spielen, ob du deine Fotos für gewerbliche
Zwecke schießt, -siehe im Link die Bemerkungen zu den EBAY-Fotos.
Es gibt dann aber auch sonst sicher mehrere Möglichkeiten:
Dir werden massenweise Bilder geklaut und auf *gewerblichen* Blogs
und Webseiten verwendet (Werbebanner reicht da ggf.)
--> dann siehe "Marion's Kochbuch". (Abmahnung/Unterlassung etc.)
Bei einzelnen Bildern und seltener Verwendung dann die Methode "Getty",
Rechnung für die Nutzung schreiben und Mahnen, gern auch online.
Im Ernstfall eben auch mit einer Klage vor Gericht nachhaken. Beweise
hast du ja sicher eh mit Zeugen sorgfältig gesichert.
Prinzipiell wirst du aber immer erst mal finanziell in Vorleistung
gehen müssen, wenn Anwaltskosten anfallen. Die RVs halten
sich da meist dezent zurück und ob beim Rechteverletzer was zu holen
ist steht auch in Frage.
Ein Anwalt ist eben kein UN-Mandat;-)

Grüsse
Frank
Erich Kirchmayer
2013-05-29 20:02:32 UTC
Permalink
Hi,
Post by Frank Nitzschner
Post by Erich Kirchmayer
Bin halt kein Abzocker. Ist eben MEIN Preis, für den ich ein Bild
für einen Blog etc. verkaufen würde + 500% bei unerlaubter Nutzung
(+ nochmal 100% bei Nicht-Nennung des Urhebers)
Die Sache mit den Aufschlag für unerlaubte Nutzung ist
WIMRE bei Gericht keine ständig geübte Rechtssprechung.
Nun, 100% bei Nicht-Nennung des Urhebers IST ständige Rechtssprechung.
"Meine" 500% Aufschalg habe ich als "Preis" für unerlaubte
Veröffentlichung in meinem Profil auf der Seite angekündigt, auf der ich
auch die Bilder veröffentliche. Es kann also niemand sagen, er habe das
nicht gewusst. Einen ähnlichen Passus gibt es z.B. auf der gewerblichen
Seite http://www.fire-foto.com/
Post by Frank Nitzschner
Es wird aber eine Rolle spielen, ob du deine Fotos für gewerbliche
Zwecke schießt, -siehe im Link die Bemerkungen zu den EBAY-Fotos.
Ich mache meine Fotos nichtgewerblich, dennoch verkaufe ich sie, wenn
jemand die Bilder kaufen will. Bis zu einem bestimmten
Jahresgesamtbetrag kann ich das auch "rein privat" bzw. ohne Steuern,
Gewerbe etc.

Was die Onlinenutzung betrifft - da orientiere ich mich an der auch
gerichtlich als Massstab anerkannten MFM-Liste. Und mit 50EUR bin ich da
echt noch weit unter den Preisen der Liste (die sieht z.B. bei 1 Woche
Nutzungsdauer auf einer Unterseite 60EUR vor...)
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Hans-Peter Diettrich
2013-05-30 00:24:46 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
"Meine" 500% Aufschalg habe ich als "Preis" für unerlaubte
Veröffentlichung in meinem Profil auf der Seite angekündigt, auf der ich
auch die Bilder veröffentliche. Es kann also niemand sagen, er habe das
nicht gewusst. Einen ähnlichen Passus gibt es z.B. auf der gewerblichen
Seite http://www.fire-foto.com/
Umgekehrt wäre es für die Gerichte einfacher: verlange den vollen
(Listen-)Preis, und gib Rabatt auf *erlaubte* Nutzung.

DoDi
Thomas Hochstein
2013-05-30 06:49:10 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Bin halt kein Abzocker. Ist eben MEIN Preis, für den ich ein Bild für
einen Blog etc. verkaufen würde + 500% bei unerlaubter Nutzung (+
nochmal 100% bei Nicht-Nennung des Urhebers)
Willst Du denn ausschließlich Schadensersatz geltend machen oder auch
zukünftige Unterlassung?

(Dass der Zuschlag für unerlaubte Nutzung kaum herrschende
Rechtsprechung sein dürfte, darauf wurde ja schon hingewiesen.)

Grüße,
-thh
Thomas Hochstein
2013-05-30 07:07:29 UTC
Permalink
Ist denen der Streitwert von 250-500 EUR zu niedrig???
Bei einem Unterlassungsanspruch dürfte der Streitwert deutlich höher
liegen. Andererseits sind die ersetzbaren Kosten bei Abmahnungen wegen
Urheberrechtsverletzungen in "einfach gelagerten Fällen" gedeckelt und
sollen es künftig auch bleiben bzw. noch stärker werden; das führt
dann dazu, dass der Fall entweder wirtschaftlich wenig interessant
wird oder der Auftraggeber zuzahlen muss.

Grüße,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
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