Discussion:
Bezeichnung "Kaufmann"
(zu alt für eine Antwort)
Christian Fischer
2004-12-28 13:33:09 UTC
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Hallo zusammen,

ich wollte kurz anfragen, ob sich jeder "Kaufmann" nennen darf, oder ist die
Bezeichnung geschützt? (Ich meine nicht Diplom-Kaufmann o. ä.)

Vielleicht kennt hier auch jemand die genaue Definition des Begriffs
"Kaufmann".

Besten Dank für Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Fischer Christian
Tom Rohwer
2004-12-28 14:14:00 UTC
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Post by Christian Fischer
ich wollte kurz anfragen, ob sich jeder "Kaufmann" nennen darf, oder ist die
Bezeichnung geschützt? (Ich meine nicht Diplom-Kaufmann o. ä.)
Gesetzlich geschützt ist die Bezeichnung nicht, kann sie auch gar nicht
sein. "Kaufmann" bzw. "Vollkaufmann" und "Minderkaufmann" sind ja
Bezeichnungen aus dem Handelsrecht, die jemand automatisch bekommt, wenn
er z.B. eine Firma im Handelsregister einträgt ("Vollkaufmann"). Wer
z.B. ein "Grundhandelsgewerbe" nach §1 HGB betreibt, ist durch die
Tätigkeit automatisch Kaufmann, ob er will oder nicht...
Post by Christian Fischer
Vielleicht kennt hier auch jemand die genaue Definition des Begriffs
"Kaufmann".
Siehe: Handelsgesetzbuch.

Berufsbezeichnungen wie "Einzelhandelskaufmann" sind m.W. nicht
geschützt im Sinne eines Titels. Es könnte aber rechtlich problematisch
werden, wenn man in rechtlich relevanten Zusammenhängen (Arbeitsvertrag)
eine Berufsausbildung vortäuscht, die man gar nicht hat...
--
Ich bin ein Deutscher. Holt mich hier raus! (Matthias Richling)
Andrea Glatthor
2004-12-28 17:51:53 UTC
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Post by Tom Rohwer
Post by Christian Fischer
ich wollte kurz anfragen, ob sich jeder "Kaufmann" nennen darf, oder ist die
Bezeichnung geschützt? (Ich meine nicht Diplom-Kaufmann o. ä.)
Gesetzlich geschützt ist die Bezeichnung nicht, kann sie auch gar nicht
sein. "Kaufmann" bzw. "Vollkaufmann" und "Minderkaufmann" sind ja
Bezeichnungen aus dem Handelsrecht, die jemand automatisch bekommt, wenn
er z.B. eine Firma im Handelsregister einträgt ("Vollkaufmann").
Die Begriffe "Vollkaufmann" und "Minderkaufmann" gibt es AFAIR seit 1998
nicht mehr.
Post by Tom Rohwer
Post by Christian Fischer
Vielleicht kennt hier auch jemand die genaue Definition des Begriffs
"Kaufmann".
Siehe: Handelsgesetzbuch.
Aber bitte die aktuelle Version und nicht eine von 1997. ;-)

Andrea
Tom Rohwer
2004-12-29 14:25:56 UTC
Permalink
Post by Andrea Glatthor
Die Begriffe "Vollkaufmann" und "Minderkaufmann" gibt es AFAIR seit 1998
nicht mehr.
Wieder was gelernt! Aber wann guckt man da als Freiberufler auch schon
mal rein...;-)
--
Ich bin ein Deutscher. Holt mich hier raus! (Matthias Richling)
Goetz Buchholz
2004-12-29 11:41:31 UTC
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Post by Christian Fischer
ich wollte kurz anfragen, ob sich jeder "Kaufmann" nennen darf,
oder ist die Bezeichnung geschützt? (Ich meine nicht Diplom-
Kaufmann o. ä.)
Ein Kaufmann ist verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen,
seinen Gewinn per Bilanz zu ermitteln, und außerdem unterliegt er den
strengeren Regeln des Handelsgesetzbuches (und nicht des BGB). Willst du
das? Und wenn nicht, willst du dir eine Betriebsprüfung des Finanzamtes oder
Klagen verärgerter Kunden (wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen)
einhandeln?

Goetz
--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net
www.ratgeber-freie.de
Ulrich Hoffmann
2004-12-29 11:51:24 UTC
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Post by Christian Fischer
ich wollte kurz anfragen, ob sich jeder "Kaufmann" nennen darf,
oder ist die Bezeichnung geschützt? (Ich meine nicht Diplom-
Kaufmann o. ä.)
Jeder kann sich Kaufmann nennen.
Ein Kaufmann ist verpflichtet...
Jemand, der sich '"Kaufmann" nennt (oder "Programmmierer"
oder "Unternehmensberater") ist allein deswegen zu nichts ver-
pflichtet.

UH
Christoph Neumann
2004-12-29 14:46:58 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Christian Fischer
ich wollte kurz anfragen, ob sich jeder "Kaufmann" nennen darf,
oder ist die Bezeichnung geschützt? (Ich meine nicht Diplom-
Kaufmann o. ä.)
Jeder kann sich Kaufmann nennen.
Ein Kaufmann ist verpflichtet...
Jemand, der sich '"Kaufmann" nennt (oder "Programmmierer"
oder "Unternehmensberater") ist allein deswegen zu nichts ver-
pflichtet.
Er ist aber ggf. verpflichtet sich als Scheinkaufmann behandeln zu
lassen:

http://www.jurapower.com/Rechtslexikon/S/scheinkaufmann.html
--
"Tja. Und? Was ist daran schlimm, wenn ein Strafverfahren eingeleitet
wird?" "Vielleicht haben wir einfach unterschiedliche Vorstellungen
davon, wie wir einen angenehmen Tag verbringen möchten." Florian
Kleinmanns und Martin Schneider in dsrs+b
Ulrich Hoffmann
2004-12-29 15:37:39 UTC
Permalink
Post by Christoph Neumann
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Christian Fischer
ich wollte kurz anfragen, ob sich jeder "Kaufmann" nennen darf,
oder ist die Bezeichnung geschützt? (Ich meine nicht Diplom-
Kaufmann o. ä.)
Jeder kann sich Kaufmann nennen.
Ein Kaufmann ist verpflichtet...
Jemand, der sich '"Kaufmann" nennt (oder "Programmmierer"
oder "Unternehmensberater") ist allein deswegen zu nichts ver-
pflichtet.
Er ist aber ggf. verpflichtet sich als Scheinkaufmann behandeln zu
Wortspiel - keine korrekte Anwendung des Wortes "verpflichtet".
Man sagt ja auch nicht: "er ist verpflichtet zu haften", sondern ein-
fach: "er haftet". Genauso hier: "Er muss sich ggf. als (Schein-)
Kaufmann behandeln lassen."

Es bleibt also dabei: Die Tatsache allein, dass sich jemand "Kauf-
mann" nennt (oder "Programmmierer" oder "Unternehmensberater"),
verpflichtet ihn zu nichts. Hat aber gewisse Folgen (z.B. die des
Scheinkaufmanns).

SCNR


UH
Christoph Neumann
2004-12-29 17:59:29 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Christoph Neumann
Post by Ulrich Hoffmann
Jemand, der sich '"Kaufmann" nennt (oder "Programmmierer"
oder "Unternehmensberater") ist allein deswegen zu nichts ver-
pflichtet.
Er ist aber ggf. verpflichtet sich als Scheinkaufmann behandeln zu
Wortspiel - keine korrekte Anwendung des Wortes "verpflichtet".
Ich weiß. War Absicht :-)
--
"Tja. Und? Was ist daran schlimm, wenn ein Strafverfahren eingeleitet
wird?" "Vielleicht haben wir einfach unterschiedliche Vorstellungen
davon, wie wir einen angenehmen Tag verbringen möchten." Florian
Kleinmanns und Martin Schneider in dsrs+b
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