Discussion:
"Darf nur in DE/AT/CH vertrieben werden."
(zu alt für eine Antwort)
Jens Müller
2014-11-22 22:45:20 UTC
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Ich habe hier einen Reclam-Fremdsprachentext, in dem vorne steht:

"Diese Ausgabe darf nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich
und in der Schweiz vertrieben werden."

Der europaweite Ereschöpfungsgrundsatz gilt aber schon noch, oder?

Wie könnte der Satz gemeint sein?
Wolfgang Barth
2014-11-23 10:17:27 UTC
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Post by Jens Müller
"Diese Ausgabe darf nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich
und in der Schweiz vertrieben werden."
Der europaweite Ereschöpfungsgrundsatz gilt aber schon noch, oder?
Wie könnte der Satz gemeint sein?
Reclam hat wohl nur eine Lizenz zum Vertrieb in diesen Ländern. Die
dürfen es also nur in diesen Ländern verkaufen bzw. wohl auch nur an
Buchhändler geben zum Verkauf in diesen Ländern.

Wenn du als Privatmann (!) es gekauft hast, darfst du es ohne weiteres
auch in andere Länder weitergeben oder verkaufen. Bei gewerblichem
Weiterverkauf müsste man genauer hinsehen.
Harald Hengel
2014-11-23 13:33:32 UTC
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Post by Wolfgang Barth
Post by Jens Müller
Der europaweite Ereschöpfungsgrundsatz gilt aber schon noch, oder?
Wie könnte der Satz gemeint sein?
Reclam hat wohl nur eine Lizenz zum Vertrieb in diesen Ländern. Die
dürfen es also nur in diesen Ländern verkaufen bzw. wohl auch nur an
Buchhändler geben zum Verkauf in diesen Ländern.
Das kann ich mir seit der EU kaum vorstellen.
Allerdings kann es sein, dass Reclam die Rechte eingekauft und sich
verpflichtet hat nur diese Länder zu beliefern.
Es dürfte aber gegen EU Recht verstoßen, wollte Reclam seinen Käufern
verbieten, es in andere Länder weiterzuverkaufen, zumindest geht es
nicht mit diesem Aufdruck im Buch.

Was Reclam aber sicherlich kann, mit seinen belieferten Händlern
individuelle Verträge zu machen, die denen einen Verkauf in andere
Länder verbieten.

Grüße Harald
Claus Färber
2014-11-23 21:01:16 UTC
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Post by Harald Hengel
Was Reclam aber sicherlich kann, mit seinen belieferten Händlern
individuelle Verträge zu machen, die denen einen Verkauf in andere
Länder verbieten.
a.A. Art. 101 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2 AEUV

Claus
Harald Hengel
2014-11-25 12:15:28 UTC
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a.A. Art. 101 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 2 AEUV
Es ist meines Wissens nach wie vor üblich, dass Markenhersteller
Händlern einen Gebietsschutz einräumen.
Mit anderen Worten, sie verkaufen nur an bestimmte Vertragshändler,
welchen einen Großhandelsweiterverkauf untersagt ist und garantieren
denen in einem gewissen Umkreis keine weiteren Händler zu beliefern.

Grüße Harald
Harald Hengel
2014-11-23 08:57:25 UTC
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Post by Jens Müller
"Diese Ausgabe darf nur in der Bundesrepublik Deutschland, in
Österreich und in der Schweiz vertrieben werden."
Der europaweite Ereschöpfungsgrundsatz gilt aber schon noch, oder?
Wie könnte der Satz gemeint sein?
Für dumme.
Wie alt ist das Teil?

Generell kann nichts gültig werden was nicht bei Kauf vertraglich
vereinbart ist.


Grüße Harald
Hans-Peter Diettrich
2014-11-24 03:51:28 UTC
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Post by Jens Müller
"Diese Ausgabe darf nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich
und in der Schweiz vertrieben werden."
Der europaweite Ereschöpfungsgrundsatz gilt aber schon noch, oder?
Wie könnte der Satz gemeint sein?
Vielleicht erfüllt das Produkt mit Sicherheit nur die gesetzlichen
Anforderungen für den Vertrieb in den genannten Ländern (Haftungsausschluß)?

DoDi
Bernd J. Kaup
2014-11-25 16:21:29 UTC
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Post by Jens Müller
"Diese Ausgabe darf nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich
und in der Schweiz vertrieben werden."
Der europaweite Ereschöpfungsgrundsatz gilt aber schon noch, oder?
Wie könnte der Satz gemeint sein?
Es handelt sich um ein Buch: schon mal was von Preisbindung für
Druckerzeugnisse gehört? Sonst gib das mal bei tante Gugel ein.

Folglich kannst du die Antworten in die Tonne kloppen, wo die von HH
wohl schon sind.

mfg
bjk
Jens Müller
2014-11-25 21:54:25 UTC
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Post by Bernd J. Kaup
Post by Jens Müller
"Diese Ausgabe darf nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich
und in der Schweiz vertrieben werden."
Der europaweite Ereschöpfungsgrundsatz gilt aber schon noch, oder?
Wie könnte der Satz gemeint sein?
Es handelt sich um ein Buch: schon mal was von Preisbindung für
Druckerzeugnisse gehört?
Natürlich. Aber die beschränkt den Vertrieb nicht auf bestimmte Länder.

Was also soll der Bezug zur Frage sein?
Harald Hengel
2014-11-26 13:54:27 UTC
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Post by Jens Müller
Post by Bernd J. Kaup
Es handelt sich um ein Buch: schon mal was von Preisbindung für
Druckerzeugnisse gehört?
Natürlich. Aber die beschränkt den Vertrieb nicht auf bestimmte Länder.
Was also soll der Bezug zur Frage sein?
Er wollte mal was gegen mich sagen.
Dazu scheint ihm keine Antwort zu dumm zu sein.

Meine wesentliche Frage ist leider unbeantwortet geblieben.
Von wann stammt das Buch.
Denn nur daraus kann man weitere Schlüsse ziehen, weil es die
R3echtslage der Zeit betrifft.

Allerdings halte ich es nur für einen stümperhaften Versuch Leute vom
Weiterverkauf in andere Länder abzuhalten, in denen Reclam es
möglicherweise teurer anbietet.

Grüße Harald
Jens Müller
2014-11-26 17:33:54 UTC
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Post by Harald Hengel
Meine wesentliche Frage ist leider unbeantwortet geblieben.
Von wann stammt das Buch.
Bearbeitete Neuauflage von 2012.
Post by Harald Hengel
Denn nur daraus kann man weitere Schlüsse ziehen, weil es die
R3echtslage der Zeit betrifft.
Allerdings halte ich es nur für einen stümperhaften Versuch Leute vom
Weiterverkauf in andere Länder abzuhalten, in denen Reclam es
möglicherweise teurer anbietet.
Wenn, dann der französische Verlag (Éditions Gallimard).
Harald Hengel
2014-11-26 22:49:51 UTC
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Post by Jens Müller
Post by Harald Hengel
Meine wesentliche Frage ist leider unbeantwortet geblieben.
Von wann stammt das Buch.
Bearbeitete Neuauflage von 2012.
Also beeits unter EU-Recht.
Post by Jens Müller
Post by Harald Hengel
Allerdings halte ich es nur für einen stümperhaften Versuch Leute
vom Weiterverkauf in andere Länder abzuhalten, in denen Reclam es
möglicherweise teurer anbietet.
Wenn, dann der französische Verlag (Éditions Gallimard).
Welcher auch immer.
Derartige Beschränkungen sind nicht zulässig.
Wie ich schon schrieb, kann Reclam mit den Händler individuelle
Verträge abschliessen, aber für den Käufer hat es keine Gültigkeit.
Was einmal in der EU legal in den Verkehr gebracht wurde, das darf in
jedes Land der EU weiterverkauft werden.
Verkauf nach ausserhalb oder Kauf von ausserhalb, kann Probleme mit
dem Markenrecht bringen.
Aber das muss nicht auf der Ware stehen.

Grüße Harald
Bernd J. Kaup
2014-11-26 16:33:13 UTC
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Post by Jens Müller
Post by Bernd J. Kaup
Post by Jens Müller
"Diese Ausgabe darf nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich
und in der Schweiz vertrieben werden."
Der europaweite Ereschöpfungsgrundsatz gilt aber schon noch, oder?
Wie könnte der Satz gemeint sein?
Es handelt sich um ein Buch: schon mal was von Preisbindung für
Druckerzeugnisse gehört?
Natürlich. Aber die beschränkt den Vertrieb nicht auf bestimmte Länder.
Was also soll der Bezug zur Frage sein?
Dann befasse dich mal mit europäischen Kartellrecht und mit
Vertriebsbindungen. Wenns dann nicht klingelt, geh zum Ohrenarzt.
mfg
bjk
Hans-Peter Diettrich
2014-11-26 22:31:21 UTC
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Post by Bernd J. Kaup
Post by Jens Müller
Was also soll der Bezug zur Frage sein?
Dann befasse dich mal mit europäischen Kartellrecht und mit
Vertriebsbindungen. Wenns dann nicht klingelt, geh zum Ohrenarzt.
Wenn man erst mal Fachmann in allen genannten Bereichen ist, dann stellt
sich die Frage nicht mehr. Wieviel Zeit würdest Du veranschlagen, bis
der Fragesteller diesen Zustand ohne weitere Hilfe erreicht?

Geht's mit etwas mehr Hilfe vielleicht doch etwas schneller?

DoDi
Harald Hengel
2014-11-26 22:52:25 UTC
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Post by Bernd J. Kaup
Post by Jens Müller
Natürlich. Aber die beschränkt den Vertrieb nicht auf bestimmte Länder.
Was also soll der Bezug zur Frage sein?
Dann befasse dich mal mit europäischen Kartellrecht und mit
Vertriebsbindungen. Wenns dann nicht klingelt, geh zum Ohrenarzt.
Du hast viel dummes Zeug schlau dahergeredet.
Zeig doch bitte auf wo ein europäisches Kartellrecht den Weiterverkauf
in andere EU-Länder verbietet.
Insbesondere für Endverbraucher.

Händler können gebunden sein, der Endverbraucher nicht mehr.

Grüße Harald
Bernd J. Kaup
2014-11-27 13:51:46 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Bernd J. Kaup
Post by Jens Müller
Natürlich. Aber die beschränkt den Vertrieb nicht auf bestimmte Länder.
Was also soll der Bezug zur Frage sein?
Dann befasse dich mal mit europäischen Kartellrecht und mit
Vertriebsbindungen. Wenns dann nicht klingelt, geh zum Ohrenarzt.
Du hast viel dummes Zeug schlau dahergeredet.
Zeig doch bitte auf wo ein europäisches Kartellrecht den Weiterverkauf
in andere EU-Länder verbietet.
umgekehrt wird ein Schuh draus: Kartellrecht verbietet, wie schon der
Name sagt (außer für Vollpfosten), jedwede Handelsbeschränkung. Also
enthält dasselbe Ausnahmevorschriften für Vertriebsbindungen,zu denen
die Preisbindung für Verlagserzeugnisse zählt.
Post by Harald Hengel
Insbesondere für Endverbraucher.
Händler können gebunden sein, der Endverbraucher nicht mehr.
Wenn du uns jetzt noch erleuchtest, was deiner maßgeblichen Ansicht nach
ein Eindruck in einem Buch, der eine Vertriebsbindung ausspricht
irgendetwas mit einem Endverbraucher, bei Büchern also wohl mit dem
Reißwolf zu tun hat.

mfg
bjk
Mark Obrembalski
2014-12-02 18:33:38 UTC
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Post by Bernd J. Kaup
Dann befasse dich mal mit europäischen Kartellrecht und mit
Vertriebsbindungen. Wenns dann nicht klingelt, geh zum Ohrenarzt.
Da Du Dich ja offenbar schon mit europäischem Kartellrecht und
Vertriebsbindungen befasst hast: Warum schreibst Du hier nicht einfach
einen kurzen Text der erklärt, warum sich daraus das Erfordernis, die
Wirksamkeit oder wenigstens die Richtigkeit der im Subject genannten
Aussage ergibt. Fragen stellt man üblicherweise, weil man selbst nicht
genug weiß, um sich selbst die Antwort zu geben. Und Newsgroups
funktionieren dann gut, wenn diejenigen, die sich mit einem Thema gut
auskennen, anderen ihr Wissen inhaltlich mitteilen (oder, wenn's
wirklich kompliziert wird, spezifische Literatur nennen) und nicht nur
ein "ja, dann lern mal soviel über mein Spezialthema wie ich, dann wirst
Du's auch verstehen" von sich geben.

Gruß,
Mark
Harald Hengel
2014-12-02 19:17:32 UTC
Permalink
und nicht nur ein "ja, dann lern mal soviel über
mein Spezialthema wie ich, dann wirst Du's auch verstehen" von sich
geben.
Er hat ja selbst keine Ahnung wovon er schreibt.
Ein nachträglich in einem Buch gefundener Text kann nicht
Vertragsgegenstand werden.

Und das angesprochene Kartellrecht soll für Privatpersonen gelten?

Grüße Harald
Bernd J. Kaup
2014-12-02 21:29:57 UTC
Permalink
Post by Mark Obrembalski
Post by Bernd J. Kaup
Dann befasse dich mal mit europäischen Kartellrecht und mit
Vertriebsbindungen. Wenns dann nicht klingelt, geh zum Ohrenarzt.
Da Du Dich ja offenbar schon mit europäischem Kartellrecht und
Vertriebsbindungen befasst hast: Warum schreibst Du hier nicht einfach
einen kurzen Text der erklärt, warum sich daraus das Erfordernis, die
Wirksamkeit oder wenigstens die Richtigkeit der im Subject genannten
Aussage ergibt.
habe ich, wenn du HH in der Tonne hast, kannst du es wohl nicht lesen.

"umgekehrt wird ein Schuh draus: Kartellrecht verbietet, wie schon der
Name sagt (außer für Vollpfosten), jedwede Handelsbeschränkung. Also
enthält dasselbe Ausnahmevorschriften für Vertriebsbindungen,zu denen
die Preisbindung für Verlagserzeugnisse zählt."

mfg
bjk
Jens Müller
2014-12-13 14:30:22 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
"umgekehrt wird ein Schuh draus: Kartellrecht verbietet, wie schon der
Name sagt (außer für Vollpfosten), jedwede Handelsbeschränkung. Also
enthält dasselbe Ausnahmevorschriften für Vertriebsbindungen,zu denen
die Preisbindung für Verlagserzeugnisse zählt."
Inzwischen ist das nicht mehr über Kartellsrechtsausnahme (und
entsprechendes privatrechtliches Kartell) geregelt, sondern es gibt
direkt eine gesetzliche Verpflichtung zur Preisbindung.
Bernd J. Kaup
2014-12-13 17:47:33 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Post by Bernd J. Kaup
"umgekehrt wird ein Schuh draus: Kartellrecht verbietet, wie schon der
Name sagt (außer für Vollpfosten), jedwede Handelsbeschränkung. Also
enthält dasselbe Ausnahmevorschriften für Vertriebsbindungen,zu denen
die Preisbindung für Verlagserzeugnisse zählt."
Inzwischen ist das nicht mehr über Kartellsrechtsausnahme (und
entsprechendes privatrechtliches Kartell) geregelt, sondern es gibt
direkt eine gesetzliche Verpflichtung zur Preisbindung.
was sich nicht widerspricht!
mfg
bjk

Harald Hengel
2014-11-26 13:51:00 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
Es handelt sich um ein Buch: schon mal was von Preisbindung für
Druckerzeugnisse gehört? Sonst gib das mal bei tante Gugel ein.
Und die Preisbindung erlaubt keinen Verkauf ins andere europäische
Ausland?

Ich habe selten so einen Unsinn gelesen.
Post by Bernd J. Kaup
Folglich kannst du die Antworten in die Tonne kloppen, wo die von HH
wohl schon sind.
Die dürften eher in der Realität liegen als dein Blödsinn.

Grüße Harald
Bernd J. Kaup
2014-11-26 16:35:28 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
Es handelt sich um ein Buch: schon mal was von Preisbindung für
Druckerzeugnisse gehört? Sonst gib das mal bei tante Gugel ein.
Und die Preisbindung erlaubt keinen Verkauf ins andere europäische Ausland?
Ich habe selten so einen Unsinn gelesen.
Post by Bernd J. Kaup
Folglich kannst du die Antworten in die Tonne kloppen, wo die von HH
wohl schon sind.
Die dürften eher in der Realität liegen als dein Blödsinn.
Grüße Harald
hast du heute schon deine Froschpillen genommen, wenn nicht geh bei
.dummschwatz vorbei oder bei .gruppenkasper, da kriegst du welche.
mfg
bjk
Harald Hengel
2014-11-26 22:54:24 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
hast du heute schon deine Froschpillen genommen, wenn nicht geh bei
.dummschwatz vorbei oder bei .gruppenkasper, da kriegst du welche.
Du Klugscheisser, bring Belege für deine Behauptungen.
Du wirst es nicht können, daher schwafeslt du hier rum, redest von
Rechtsnormen die für Endverbraucher völlig belanglos sind.

Grüße Harald
Bernd J. Kaup
2014-11-27 13:43:04 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Bernd J. Kaup
hast du heute schon deine Froschpillen genommen, wenn nicht geh bei
.dummschwatz vorbei oder bei .gruppenkasper, da kriegst du welche.
Du Klugscheisser, bring Belege für deine Behauptungen.
Du wirst es nicht können, daher schwafeslt du hier rum, redest von
Rechtsnormen die für Endverbraucher völlig belanglos sind.
Grüße Harald
du hast die Froschpillen immer noch nicht genommen!
mfg
bjk
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