Discussion:
Recht auf Namensnennung des Fotografen
(zu alt für eine Antwort)
Ralph Aichinger
2013-06-27 17:10:45 UTC
Permalink
Heise hat heut ein Foto von mir auf der Webseite, von sxc.hu.

http://www.sxc.hu/photo/136975
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrecht-Globale-Ausnahmen-fuer-Blinde-1897879.html

freut mich prinzipiell, aber was ich nicht ganz
nachvollziehen kann ist, daß die behaupten sie wären
nicht vepflichtet meinen Namen zu nennen. Am Anfang
ist nur "Foto: sxc.hu" dortgestanden, nach 10 Postings
und Mails haben die natürlich meinen Namen druntergeschrieben.

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Urheberrecht-seufz-Meinen-Namen-unter-dem-Foto-zu-sehen-waere-schoen/forum-259444/msg-23741094/read/

Ich kann das aus den Lizenzbedingungen nicht folgern:

http://www.sxc.hu/help/7_2

Hab ich da was übersehen, daß ich irgendwo zum Ausdurck
gebracht habe, daß ich keine Namensnennung wünsche, oder
ist die Annahme gerechtfertigt, daß man per default quasi
zuersteinmal den Namen des Fotografen nicht hinschreibt,
und erst auf Verlangen das nachholt? Wie machen die das
bei Printprdukten?

Wobei ich mir ehrlich nicht sicher bin, ob ich nicht
doch irgendwo was angekreuzt habe, daß ich keine Namens-
nennung wünsche, aber wenn ich mir das jetzt so alles
durchlese bezüglich Nutzungsbedingungen, dann kann dich
das schlicht nicht so sehen. Bitte helft mir ;)

Aus meiner Sicht als Fotograf sehen sie Nutzungsbedingungen
die ich festgelegt habe so aus:

Loading Image...

Bzw. wie soll man euren entsprechenden Paragraphen
verstehen:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html

Muß gefragt werden? Kann man aus irgendwas schließen,
daß es nicht gewünscht ist? Kann es sich der Nutzer
aussuchen, bis sich der Urheber aufregt? Oder was
ganz anderes?

/ralph -- mir gehts nicht drum denen ans Bein zu pinkeln,
sondern es interessiert mich genuin.
--
http://www.flickr.com/photos/sooperkuh/
Florian Weimer
2013-06-27 17:57:15 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
http://www.sxc.hu/help/7_2
M.E. wird dadurch ein einfaches, relativ weitgehendes Nutzungsrecht
eingeräumt, ohne daß eine Namensnennung gefordert wird.
Ralph Aichinger
2013-06-27 18:48:43 UTC
Permalink
Post by Florian Weimer
Post by Ralph Aichinger
http://www.sxc.hu/help/7_2
M.E. wird dadurch ein einfaches, relativ weitgehendes Nutzungsrecht
eingeräumt, ohne daß eine Namensnennung gefordert wird.
Sie wird zwar explizit nicht verlangt, aber eben auch nicht ausgeschlossen.
Sie wird IMHO einfach nicht erwähnt.

Kann man deswegen schon schließen, daß sie nicht notwendig ist?
Es wird ja explizit erwähnt, daß noch weitere Rechte bestehen
können, z.B. gegenüber abgebildeten Personen.

Könnte man nicht das Recht auf Namensnennung nach Deutschem Urheberrecht
als ein derartiges weitergehendes Recht annehmen?

Ich bin kein Jurist, ernstgemeinte Frage.

/ralph
--
http://www.flickr.com/photos/sooperkuh/
Florian Weimer
2013-06-27 20:20:51 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Post by Florian Weimer
Post by Ralph Aichinger
http://www.sxc.hu/help/7_2
M.E. wird dadurch ein einfaches, relativ weitgehendes Nutzungsrecht
eingeräumt, ohne daß eine Namensnennung gefordert wird.
Sie wird zwar explizit nicht verlangt, aber eben auch nicht ausgeschlossen.
Sie wird IMHO einfach nicht erwähnt.
Kann man deswegen schon schließen, daß sie nicht notwendig ist?
Da müßt man in einen UrhG-Kommentar schauen. Aus dem Gesetzestext
ergibt sich die Notwendigkeit der Nennung nicht, und es ist nicht
klar, warum z.B. Computerprogramme (bei denen die Urhebernennung
regelmäßig unterbleibt) in diesem Punkt anders sein sollten als
Fotografien.
Lars Gebauer
2013-06-27 18:08:36 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Heise hat heut ein Foto von mir auf der Webseite, von sxc.hu.
http://www.sxc.hu/photo/136975
Da kommt das Bild eines alten Hauses.

http://www.sxc.hu/photo/1369752 wäre besser.
Post by Ralph Aichinger
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrecht-Globale-Ausnahmen-fuer-Blinde-1897879.html
freut mich prinzipiell, aber was ich nicht ganz nachvollziehen kann
ist, daß die behaupten sie wären nicht vepflichtet meinen Namen zu
nennen.
Streitfrage. In den standard restrictions steht halt nicht drin, daß sie
zur Namensnennung verpflichtet sind. Daraus könnte man durchaus
schlußfolgern, daß der Urheber darauf verzichtet. Ebenso wie auf Zahlung
eines Honorars usw.
Post by Ralph Aichinger
Hab ich da was übersehen, daß ich irgendwo zum Ausdurck gebracht
habe, daß ich keine Namensnennung wünsche, oder ist die Annahme
gerechtfertigt, daß man per default quasi zuersteinmal den Namen des
Fotografen nicht hinschreibt, und erst auf Verlangen das nachholt?
Tja, siehe oben, Streitfrage.
Post by Ralph Aichinger
Wie machen die das bei Printprdukten?
Keine Ahnung.
Post by Ralph Aichinger
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html
Der Urheber entscheidet, d. h., er darf auch verzichten.
Post by Ralph Aichinger
Muß gefragt werden? Kann man aus irgendwas schließen, daß es nicht
gewünscht ist?
Wie gesagt: Man könte durchaus auf die Idee kommen, daß der Urheber
keinen Wert auf Namensnennung legt. Die verwendete Lizenz sagt dazu eben
nichts aus. /Das/ ist das Problem.

Andererseits: Da dieser Punkt nicht geregelt ist, könnte man eben auch
schlußfolgern, daß der Urheber sich dieses Recht vorbehält.
Hans-Peter Diettrich
2013-06-27 20:53:06 UTC
Permalink
Post by Lars Gebauer
Post by Ralph Aichinger
freut mich prinzipiell, aber was ich nicht ganz nachvollziehen kann
ist, daß die behaupten sie wären nicht vepflichtet meinen Namen zu
nennen.
Streitfrage. In den standard restrictions steht halt nicht drin, daß sie
zur Namensnennung verpflichtet sind. Daraus könnte man durchaus
schlußfolgern, daß der Urheber darauf verzichtet. Ebenso wie auf Zahlung
eines Honorars usw.
Hoppla, dazwischen sehe ich aber einen gewaltigen Unterschied!

In §13 UrhG ist die Nennung des Urhebers eine Kann-Bestimmung, während
in §32 ein unabdingbares Recht auf Vergütung eingeräumt wird.
Post by Lars Gebauer
Post by Ralph Aichinger
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html
Der Urheber entscheidet, d. h., er darf auch verzichten.
"[Der Urheber ...] kann bestimmen, ob das Werk mit einer
Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."

lese ich so, daß der Urheber ausdrücklich verlangen muß, daß eine
Urheberbezeichnung anzubringen ist. Interessant finde ich allenfalls
wenn der Urheber bestimmt, daß sein Werk *nicht* mit einer
Urheberbezeichnung versehen werden soll/darf - wäre das überhaupt
verbindlich?

DoDi
Ralph Aichinger
2013-06-27 21:25:37 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
In §13 UrhG ist die Nennung des Urhebers eine Kann-Bestimmung, während
OK, danke! Das wollte ich wissen.

/ralph
--
http://www.flickr.com/photos/sooperkuh/
Peter Becker
2013-06-27 19:19:16 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
freut mich prinzipiell, aber was ich nicht ganz
nachvollziehen kann ist, daß die behaupten sie wären
nicht vepflichtet meinen Namen zu nennen.
Sie brauchen tatsächlich nicht den Autor zu nennen. Die Quellenangabe
genügt. Das ist üblich.
So schmerzhaft und unschön es ist: mache deinen Namen ins Bild,
wenn man deinen Namen sehen soll.
Noch schmerzhafter: Namen (e-Mail) quer durchs Bild. Dann mus der Nutzer
dich kontaktieren und deine Vorgaben akzeptieren.

Bei kostenlos zur Verfügung gestellten Bildern ist es besonders
ärgerlich, wenn zuerst diskutiert werden muss.
--
Liebe Grüße
Peter Becker
http://www.unblind.de
Ralph Aichinger
2013-06-27 19:27:25 UTC
Permalink
Post by Peter Becker
Sie brauchen tatsächlich nicht den Autor zu nennen. Die Quellenangabe
genügt. Das ist üblich.
Also das:

http://www.freelens.com/freelens-magazin-01/das-recht-des-fotografen-auf-namensnennung

ist Wunschdenken?
Post by Peter Becker
So schmerzhaft und unschön es ist: mache deinen Namen ins Bild,
wenn man deinen Namen sehen soll.
Nö, das mache ich bestimmt nicht. Da lass ich vorher das Fotografieren
bleiben.
Post by Peter Becker
Noch schmerzhafter: Namen (e-Mail) quer durchs Bild. Dann mus der Nutzer
dich kontaktieren und deine Vorgaben akzeptieren.
Ich *will* ja gar nicht kontaktiert werden. Ich würde mir
nur wünschen, daß die Leute dann, wenn sie die Quelle nennen und
Platz haben meinen Namen dazuschreiben. Ist das wirklich
zuviel verlangt, wenn man die Bilder gratis hergibt?
Post by Peter Becker
Bei kostenlos zur Verfügung gestellten Bildern ist es besonders
ärgerlich, wenn zuerst diskutiert werden muss.
Ja, vor allem wird man 99% der Nutzungen gar nicht mitkriegen.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht wird in Sonntagsreden immer
hoch gehalten. Vor allem dann wenn gegen die pöhsen Raubkopierer
argumentiert wird. Und dann finden Verlage, die ihr ganzes
Geschäftsmodell aufs Urheberrecht gründen es noch nicht einmal
der Mühe Wert den Fotografen zu nennen, wenn man ihnen nicht die
Pistole ansetzt. Was sicher unter ein, zwei Minuten Abeit ist.

/ralph
Gerald Gruner
2013-06-27 20:11:46 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Ich *will* ja gar nicht kontaktiert werden. Ich würde mir
nur wünschen, daß die Leute dann, wenn sie die Quelle nennen und
Platz haben meinen Namen dazuschreiben. Ist das wirklich
zuviel verlangt, wenn man die Bilder gratis hergibt?
Und hast du das auch so in die Lizensierungsbedingungen für dein Bild rein
geschrieben?

Ich habe mich mal stichprobenartig durch verschiedene Bilder dort geclickt
und durchaus unterschiedliche Bedingungen gelesen. Bei einigen steht z.B.
"Standard restrictions apply and ... must be notified when using the photo
for any public work." bei anderen "Standard restrictions apply and ... must
be notified and credited when using the photo for any public work."
Letzteres wäre wohl das, was du möchtest, es aber *NICHT* genannt hast.

*Du* hast nämlich angegeben: "Standard restrictions apply." Nicht sonst.
Vielleicht solltest du dich an die *eigene* Nase fassen, bevor du
losflennst.
Oder erwartest du, der Nutzer müsste deine Gedanken lesen können?

MfG
Gerald, manchmal nur noch staunend...
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Ralph Aichinger
2013-06-27 21:00:23 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Und hast du das auch so in die Lizensierungsbedingungen für dein Bild rein
geschrieben?
Leider hat die Site nicht wirklich Möglichkeiten das sinnvoll auszudrücken.
Post by Gerald Gruner
for any public work." bei anderen "Standard restrictions apply and ... must
be notified and credited when using the photo for any public work."
Letzteres wäre wohl das, was du möchtest, es aber *NICHT* genannt hast.
Nein, nicht wirklich. Ich will ja nicht, daß ich Benachrichtigt werden
muß, um das Bild zu verwenden. Ich will bloß daß die Rechte, die
mir ansonsten nach dem Urheberrecht zustehen bzw. üblich sind,
eingehalten werden.
Post by Gerald Gruner
*Du* hast nämlich angegeben: "Standard restrictions apply." Nicht sonst.
Vielleicht solltest du dich an die *eigene* Nase fassen, bevor du
losflennst.
Ich habe das gewählt, weil das meinem Wunsch am nächsten kommt.
Post by Gerald Gruner
Oder erwartest du, der Nutzer müsste deine Gedanken lesen können?
Ich erwarte überhaupt nicht, daß die Nutzer Gedanken lesen. Ich
erwarte mir von einem deutschen Verlag, daß er en Namen des Fotografen
unter ein Bild schreibt, wie es doch wohl in eurem §13 Urheberrechts-
gesetz steht. Denn ich habe nichts gegenteiliges gewünscht, und
sie haben mich auch nicht danach gefragt.


/ralph
--
http://www.flickr.com/photos/sooperkuh/
Gerald Gruner
2013-06-28 18:58:51 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Post by Gerald Gruner
*Du* hast nämlich angegeben: "Standard restrictions apply." Nicht sonst.
Vielleicht solltest du dich an die *eigene* Nase fassen, bevor du
losflennst.
Ich habe das gewählt, weil das meinem Wunsch am nächsten kommt.
Offensichtlich eben nicht, sonst hätte es diesen Thread ja nicht gegeben.
Post by Ralph Aichinger
Post by Gerald Gruner
Oder erwartest du, der Nutzer müsste deine Gedanken lesen können?
Ich erwarte überhaupt nicht, daß die Nutzer Gedanken lesen. Ich
erwarte mir von einem deutschen Verlag, daß er en Namen des Fotografen
unter ein Bild schreibt, wie es doch wohl in eurem §13 Urheberrechts-
gesetz steht. Denn ich habe nichts gegenteiliges gewünscht, und
sie haben mich auch nicht danach gefragt.
Wie sollten sie auch auf den Gedanken kommen, dass du in den Bedingungen
*nicht* das geschrieben hast, was du wolltest?

Vielleicht solltest du wirklich mal überlegen, ob nicht *du* hier den
Fehler gemacht hast, den du jetzt so gerne auf andere projizieren möchtest.

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
Florian Weimer
2013-06-27 20:18:34 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Post by Peter Becker
Sie brauchen tatsächlich nicht den Autor zu nennen. Die Quellenangabe
genügt. Das ist üblich.
http://www.freelens.com/freelens-magazin-01/das-recht-des-fotografen-auf-namensnennung
ist Wunschdenken?
Das ist nur in Teilen relevant, eigentlich nur das hier:

| Sind jedoch keine vom Gesetz abweichenden Vereinbarungen getroffen
| worden, kann der Fotograf ohne Einschränkung verlangen, daß sein
| Name direkt am Bild in lesbarer Form genannt wird.

In dem von Dir beschriebenen Fall räumt der Fotograf ein einfaches
Nutzungsrecht ein und gibt bestenfalls zunächst keine Erklärung zur
Namensnennung ab (in der Tendenz ist aber ein Verzicht erkennbar). Die
fehlende Eindeutigkeit der Erklärung in diesem Punkt geht nicht zu
Lasten des Nutzers, d.h. wenn die Namensnennung nach Aufforderung
angebracht wird, ist das absolut ausreichend.

Wen das dem Fotograf nicht paßt, muß er sich von vorneherein genau
erklären.
Ralph Aichinger
2013-06-27 21:03:12 UTC
Permalink
Post by Florian Weimer
In dem von Dir beschriebenen Fall räumt der Fotograf ein einfaches
Nutzungsrecht ein und gibt bestenfalls zunächst keine Erklärung zur
Namensnennung ab (in der Tendenz ist aber ein Verzicht erkennbar). Die
fehlende Eindeutigkeit der Erklärung in diesem Punkt geht nicht zu
Lasten des Nutzers, d.h. wenn die Namensnennung nach Aufforderung
angebracht wird, ist das absolut ausreichend.
Also das Recht auf Namensnennung ist quasi "opt-in"?
Post by Florian Weimer
Wen das dem Fotograf nicht paßt, muß er sich von vorneherein genau
erklären.
Wie kann ich das sinnvoll tun, ohne mein Bild mit Watermarks oder
ähnlichem zu verunstalten? Reicht ein Text in der Beschreibung
aus? Die Site bietet leider keine Technische Möglichkeit das Recht
auf Attribuierung (und *nur* dieses) einzufordern.

/ralph
--
http://www.flickr.com/photos/sooperkuh/
Florian Weimer
2013-06-28 18:03:44 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Post by Florian Weimer
In dem von Dir beschriebenen Fall räumt der Fotograf ein einfaches
Nutzungsrecht ein und gibt bestenfalls zunächst keine Erklärung zur
Namensnennung ab (in der Tendenz ist aber ein Verzicht erkennbar). Die
fehlende Eindeutigkeit der Erklärung in diesem Punkt geht nicht zu
Lasten des Nutzers, d.h. wenn die Namensnennung nach Aufforderung
angebracht wird, ist das absolut ausreichend.
Also das Recht auf Namensnennung ist quasi "opt-in"?
Nein, das Recht ist ganz klar "opt out", die Namensnennung selbst ist
aber (es sei denn, die Kommentierung sagt etwas anderes, ich schaute
nicht nach) "opt in".
Post by Ralph Aichinger
Die Site bietet leider keine Technische Möglichkeit das Recht
auf Attribuierung (und *nur* dieses) einzufordern.
Es gibt sicherlich auch andere Dienstleister.
Hans-Peter Diettrich
2013-06-27 21:01:28 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Post by Peter Becker
So schmerzhaft und unschön es ist: mache deinen Namen ins Bild,
wenn man deinen Namen sehen soll.
Nö, das mache ich bestimmt nicht. Da lass ich vorher das Fotografieren
bleiben.
Was wäre denn so furchtbar daran, den eigenen Namen *unter* das Photo zu
setzen, und nur diese Datei zu verbreiten? Wenn dann jemand den Namen
wieder abschneidet, verstößt er offensichtlich gegen §13 UrhG und zahlt
100% Aufschlag auf die übliche Vergütung.

DoDi
Ralph Aichinger
2013-06-27 21:24:36 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
Was wäre denn so furchtbar daran, den eigenen Namen *unter* das Photo zu
setzen, und nur diese Datei zu verbreiten? Wenn dann jemand den Namen
wieder abschneidet, verstößt er offensichtlich gegen §13 UrhG und zahlt
100% Aufschlag auf die übliche Vergütung.
Wenn ich den Namen in den Bildausschnitt setze, sodaß das Bild teilweise
abgedeckt wird, so verschandle ich das Bild. Wenn man ihn aber außerhalb
als Pixelgrafik z.B. auf weißem Hintergrund anfügt, so stört der Streifen
sobald man auf schwarzen Hintergrund umschaltet bzw. umgekehrt, bzw. stört
das auch dann, wenn man gewisse Darstellungen wählt (z.B. Anordnung
in einem Raster).

/ralph
Hans-Peter Diettrich
2013-06-28 01:33:55 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Post by Hans-Peter Diettrich
Was wäre denn so furchtbar daran, den eigenen Namen *unter* das Photo zu
setzen, und nur diese Datei zu verbreiten? Wenn dann jemand den Namen
wieder abschneidet, verstößt er offensichtlich gegen §13 UrhG und zahlt
100% Aufschlag auf die übliche Vergütung.
Wenn ich den Namen in den Bildausschnitt setze, sodaß das Bild teilweise
abgedeckt wird, so verschandle ich das Bild. Wenn man ihn aber außerhalb
als Pixelgrafik z.B. auf weißem Hintergrund anfügt, so stört der Streifen
sobald man auf schwarzen Hintergrund umschaltet bzw. umgekehrt, bzw. stört
das auch dann, wenn man gewisse Darstellungen wählt (z.B. Anordnung
in einem Raster).
Wenn das einen Nutzer stört, dann kann er Dich ja nach Alternativen
fragen. Wer bei Dir anfragt, dem kannst Du es ja freistellen, wie er
Deinen Namen angibt - immerhin riskiert er Unannehmlichkeiten wenn er
dann dagegen verstößt. Anonyme Nutzer, die Deine Bilder unangemeldet
benutzen, müssen dann eben mit dem zufrieden sein, was Du ihnen frei zur
Verfügung stellst.

DoDi
Ralph Aichinger
2013-06-28 06:27:39 UTC
Permalink
Post by Hans-Peter Diettrich
Wenn das einen Nutzer stört, dann kann er Dich ja nach Alternativen
fragen. Wer bei Dir anfragt, dem kannst Du es ja freistellen, wie er
Deinen Namen angibt - immerhin riskiert er Unannehmlichkeiten wenn er
dann dagegen verstößt. Anonyme Nutzer, die Deine Bilder unangemeldet
benutzen, müssen dann eben mit dem zufrieden sein, was Du ihnen frei zur
Verfügung stellst.
Ich will auch die vielen Anfragen nicht beantworten. Selbst ohne
die Verpflichtung bei mir rückzufragen, und bei nur ca. 10 Fotos
kommen regelmäßig Anfragen rein. Ich will nicht jeden Tag eine Hand
voll Anfragen beantworten müssen.

/ralph
--
http://www.flickr.com/photos/sooperkuh/
Gerrit Brodmann
2013-06-29 12:20:36 UTC
Permalink
Post by Ralph Aichinger
Hab ich da was übersehen, daß ich irgendwo zum Ausdurck
gebracht habe, daß ich keine Namensnennung wünsche, oder
ist die Annahme gerechtfertigt, daß man per default quasi
zuersteinmal den Namen des Fotografen nicht hinschreibt,
und erst auf Verlangen das nachholt? Wie machen die das
bei Printprdukten?
Normalerweise hat es drunter zu stehen, bei festen Mitarbeitern
manchmal als Kürzel, wenn es nicht drunter stehen soll, muß das
entsprechend abgemacht werden.

Bei Werbeanwendungen ist es in der Regel eher nicht üblich, aber auch
da muß es ausgemacht werden, grundsätzlich hast Du ja ein Recht auf
Nennung.
Gerald Gruner
2013-06-29 13:59:58 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Post by Ralph Aichinger
Hab ich da was übersehen, daß ich irgendwo zum Ausdurck
gebracht habe, daß ich keine Namensnennung wünsche, oder
ist die Annahme gerechtfertigt, daß man per default quasi
zuersteinmal den Namen des Fotografen nicht hinschreibt,
und erst auf Verlangen das nachholt? Wie machen die das
bei Printprdukten?
Normalerweise hat es drunter zu stehen, bei festen Mitarbeitern
manchmal als Kürzel, wenn es nicht drunter stehen soll, muß das
entsprechend abgemacht werden.
Bei Werbeanwendungen ist es in der Regel eher nicht üblich, aber auch
da muß es ausgemacht werden, grundsätzlich hast Du ja ein Recht auf
Nennung.
Richtig.
Der Vollständigkeit halber: Das Recht, aber nicht die Pflicht. Genauso kann
der Urheber fordern, dass dein Namen *nicht* explizit genannt wird.

Ralph hat nach seiner eigenen Darstellung hier anscheinend trotz der von
dieser Webseite angebotenen Möglichkeit "[username] must be notified and
credited" anzugeben, diese ausdrücklich NICHT ausgewählt.
Dass er nun jammert, dass ein Nutzer sich an diese gestellte Bedingung
gehalten hat, ist schon traurig.

MfG
Gerald
--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.
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